Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
- Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde
- Gültiger Pass + Passkopie
- 2x Passfoto
- Visumgebühr
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.