Gültig am:
Publiziert am: 22.04.2025

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.


Reisehinweise für China

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach China gelten grundsätzlich als sicher.

Es kann sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in China nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristenreisen in einzelne Regionen mit erhöhten Spannungen, zum Beispiel ins Autonome Gebiet Tibet, können kurzfristig eingeschränkt werden. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Hong Kong: Das Gesetz und die Verordnung zum Schutz der nationalen Sicherheit stellen unter anderem Sezession, die Untergrabung der Staatsgewalt, Verschwörung mit ausländischen Staaten sowie den Diebstahl von Staatsgeheimnissen unter hohe Strafen, die bis zu lebenslanger Haft reichen können. Da die Tatbestände vage formuliert sind, bleibt ihre Auslegung unklar. Zudem können auch Handlungen ausserhalb des chinesischen Staatsgebiets verfolgt werden, was bei der Einreise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Autonomes Gebiet Tibet und die Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und Yunnan:
Reisen in das Autonome Gebiet Tibet sind nur über anerkannte Reiseagenturen möglich. Es kann zu erhöhten Sicherheitskontrollen kommen. Die Anweisungen der Behörden sind strikte zu befolgen.

Autonomes Gebiet Xinjiang:
Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist seit Jahren angespannt. In der Vergangenheit haben Ausschreitungen und Gewalttaten in dieser Provinz mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert.
Im Autonomen Gebiet Xinjiang müssen vermehrt Sicherheitskontrollen (Checkpoints) passiert werden. Dies ist oft mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten
und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).

Grenzgebiet zu Indien:
Meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Indien; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Grenzgebiet zu Myanmar:
Die Aktivitäten der bewaffneten Gruppierungen in Myanmar können auch Auswirkungen auf die Grenzregion in China haben. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Sicherheitskräften über die Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle, besonders bei grossen Menschenansammlungen.

Insbesondere bei Touristenattraktionen kann es zu Betrügereien kommen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Agglomerationen sind Strassen vereinzelt in schlechtem Zustand. Teilweise sind die Strassenschilder nur in chinesischer Sprache beschriftet. Ein erhebliches Unfallrisiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz. China verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.
China Railway

Telefonverbindungen ins Ausland sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Es kommt sporadisch vor, dass in einzelnen Gebieten der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren.

Politische Aktivitäten: Kontakte zu politischen Gruppierungen sowie politisch sensible Äusserungen (auch in den sozialen Medien) können strafrechtliche Folgen haben. Die chinesischen Behörden überwachen das Internet systematisch und blockieren den Zugang zu zahlreichen Websites und Sozialen Medien.

Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Dazu zählen auch Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. Es können auch Personen verurteilt werden, denen mittels Tests bei der Ankunft in China Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Narcotics Divison, Security Bureau Hong Kong

Narcotics Control Law of the People's Republic of China

Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte verhängt werden.

Allgemein werden in China Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Dies gilt auch bei Verstössen gegen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen.
General Administration of Customs People Republic of China

Customs and Excise Department Hong Kong

Die Einfuhr und der Verkauf von E-Zigaretten ist in Hong Kong verboten.
HK Tobacco Control Legislation

Personen, die in ein Strafverfahren verwickelt sind, können während der Untersuchung oder Verhandlung an der Ausreise gehindert werden. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei ausländischen Staatsangehörigen unter bestimmten Umständen die Ausreise verweigern, bis der Fall geklärt ist. Der konsularische Zugang wird dabei mitunter nur eingeschränkt gewährt.

Die Haftbedingungen sind hart.

Naturbedingte Risiken

In China liegen mehrere Erdbebengebiete. An den Küsten besteht deshalb auch das Risiko von Tsunami.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch China erreichen.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Die Küstenregionen, insbesondere im Süden und Südosten des Landes, werden regelmässig von Taifunen heimgesucht, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Public Weather Service Center, China Meteorological Administration

Hong Kong Observatory
: Tropical Cyclone Track Information

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Beijing, Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou oder Hong Kong).

Bei Reisen auf das tibetische Hochplateau sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte und deren Agglomeration ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können Schwierigkeiten haben, eine Bluttransfusion zu erhalten. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. In Beijing können Reisende sich über die Website des Beijing Public Security Bureaus auch online registrieren. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.
Beijing Public Security Bureau

Einige abgelegene Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht zugänglich.

Das Autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Teile des Gebietes und normalerweise nur für vorgängig organisierte Gruppenreisen Bewilligungen erteilt.
Im Autonomen Gebiet Xinjiang bestehen teilweise lokale Reisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.

Die Botschaft Chinas in Bern und das Generalkonsulat Chinas in Zürich erteilen Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.

China anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Personen mit sowohl schweizerischer als auch chinesischer Staatsangehörigkeit werden von den chinesischen Behörden ausschließlich als chinesische Staatsbürger betrachtet. Die Schweiz hat deshalb nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von schweizerisch-chinesischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den chinesischen Behörden haben.

Bezahlen per App (unter anderem WeChat und Alipay) ist weit verbreitet; Bargeld und Kreditkarten werden oft nicht akzeptiert. Informieren Sie sich bei lokalen Kontakten oder Ihrem Reiseveranstalter.

Nützliche Adressen

China (ausser Hong Kong und Macao): Polizei: 110, Ambulanz: 120
Hong Kong (Polizei, Ambulanz): 999
Macao: Polizei: +853 2857 3333, Ambulanz: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in China
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

 

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.