Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Hong Kong: Das Gesetz und die Verordnung zum Schutz der nationalen Sicherheit stellen unter anderem Sezession, die Untergrabung der Staatsgewalt, Verschwörung mit ausländischen Staaten sowie den Diebstahl von Staatsgeheimnissen unter hohe Strafen, die bis zu lebenslanger Haft reichen können. Da die Tatbestände vage formuliert sind, bleibt ihre Auslegung unklar. Zudem können auch Handlungen ausserhalb des chinesischen Staatsgebiets verfolgt werden, was bei der Einreise zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
Autonomes Gebiet Tibet und die Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und Yunnan:
Reisen in das Autonome Gebiet Tibet sind nur über anerkannte Reiseagenturen möglich. Es kann zu erhöhten Sicherheitskontrollen kommen. Die Anweisungen der Behörden sind strikte zu befolgen.
Autonomes Gebiet Xinjiang:
Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist seit Jahren angespannt. In der Vergangenheit haben Ausschreitungen und Gewalttaten in dieser Provinz mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert.
Im Autonomen Gebiet Xinjiang müssen vermehrt Sicherheitskontrollen (Checkpoints) passiert werden. Dies ist oft mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).
Grenzgebiet zu Indien:
Meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Indien; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.
Grenzgebiet zu Myanmar:
Die Aktivitäten der bewaffneten Gruppierungen in Myanmar können auch Auswirkungen auf die Grenzregion in China haben. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Sicherheitskräften über die Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.