Nach der Heirat/Eintragung der Partnerschaft im Ausland

Ihre Heirat oder Eintragung Ihrer Partnerschaft im Ausland muss Ihrer Schweizer Auslandvertretung gemeldet werden, damit die Daten in den verschiedenen Schweizer Registern aktualisiert werden können.

Die ausländischen Behörden informieren die Schweizer Vertretung grundsätzlich nicht über die von Ihnen eingegangene Verbindung. Sie müssen Ihrer Schweizer Vertretung daher die erforderlichen Dokumente vorlegen, damit die zuständige Zivilstandsbehörde in der Schweiz Ihre Ehe/Partnerschaft in ihrem Register eintragen kann. Ihre Auslandvertretung muss zudem Ihre Zivilstandsänderung im Auslandschweizerregister eintragen. Die Anmeldeverfahren sind kostenlos und können einige Zeit in Anspruch nehmen.