Gültig am:
Publiziert am: 17.05.2024

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Kroatien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Kroatien ist ein stabiles Land.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kroatien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Landminen: Das unmittelbare Küstengebiet sowie Istrien gelten als sicher. Im Landesinneren sind hingegen in den ehemaligen Kampfzonen des Krieges von 1991 - 95 noch einige Minenfelder vorhanden, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Das kroatische Zentrum für Minenräumung gibt Auskunft über die betroffenen Gebiete. Halten Sie sich in den gefährdeten Gebieten strikt an die markierten Strassen und Wege.
Croatian Mine Action Center (CROMAC)

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen ist in der Regel gut, Nebenstrassen können von schlechterer Qualität sein. Informationen über die Autobahngebühren finden Sie bei 
Hrvatske autoceste d.o.o.

Öffentlicher Verkehr: Der öffentliche Fernverkehr wird in erster Linie durch Busse und durch Binnenflüge gewährleistet. Zugsverbindungen gibt es von Zagreb nach Rijeka, Split und Osijek sowie nach Koprivnica und Varaždin.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.

Bei Unfällen mit Personenschaden darf das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, ausser es besteht eine akute Gefährdung des Verkehrs. Wenn Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss die Polizei in jedem Fall beigezogen werden. Ohne Polizeibericht kann das beschädigte Fahrzeug nicht ausgeführt werden.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Naturbedingte Risiken

In Kroatien kommen gelegentlich Erdbeben vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. 

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Zagreb.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Konsularcenter in Wien oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kroatien

Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.