Gültig am:
Publiziert am: 09.05.2023

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Finnland

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Finnish Meteorological Institute
Traffic Safety and Surveillance

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseführerin oder einem lokalen Reiseführer begleiten zu lassen.
Finnish Meteorological Institute, Warnings

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Finnische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.