Zweiter Schweizer Beitrag – Rahmenkredit Migration: Bundesrätin Karin Keller-Sutter unterzeichnet das erste Umsetzungsabkommen mit Griechenland.
Am 14. Oktober 2022 unterzeichneten die Schweiz und Griechenland ein Rahmenabkommen zur Umsetzung migrationsbezogener Projekte in Bereichen wie Asylverfahren, Infrastruktur, Integration sowie freiwillige Rückkehr und Reintegration. Die Unterzeichnung des Abkommens durch Bundesrätin Karin Keller-Sutter und den griechischen Minister für Migration und Asyl Notis Mitarachi erfolgte am Rande eines Treffens der EU-Ministerinnen und ‑Minister für Justiz und Inneres in Luxemburg.
Der Beitrag von 40 Millionen Franken ist Teil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Der Schweizer Beitrag konzentriert sich auf jene Bereiche, in denen das Partnerland einen hohen Bedarf aufweist und in denen die Schweiz dank ihrer Expertise und Erfahrung einen Mehrwert bieten kann. Die Unterstützungsmassnahmen im Rahmen des Kooperationsprogramms sollen 2023 beginnen und bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Im April 2024 vereinbarten Griechenland und die Schweiz, bestimmte Teile der länderspezifischen Ausgestaltung des Kooperationsprogramms zwischen der Schweiz und Griechenland anzupassen, um auf neu entstehende Bedürfnisse im Bereich der Migration in Griechenland zu reagieren.