Schweizerische Botschaft in Griechenland

Botschaftsgebäude in Athen © EDA

Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Aufgaben der Botschaft

Die Schweizerische Botschaft in Athen ist operativ und offen mit den folgenden Schalteröffnungszeiten: 10:00-12:00. Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher, sich an die geltenden Hygienemassnahmen, vor allem die räumliche Distanzierung zu anderen Personen, zu halten.

Vorsprachen sind deshalb nur nach Terminvereinbarung möglich. Wir ersuchen die interessierten Personen, via E-Mail auf athens@eda.admin.ch oder bei der folgenden Telefonnummer einen Termin abzumachen, bevor sie am Schalter vorsprechen:

+30 210 7230 364 | +30 210 7230 365 | +30 210 7230 366.

Personen ohne Voranmeldung dürfen die Botschaft während der Schalteröffnungszeiten nur betreten, wenn es die Situation erlaubt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wichtige Informationen zur Lage in Griechenland

  • Die Schweizerische Botschaft in Athen verfolgt die Entwicklung der Waldbrandsituation in Griechenland aufmerksam.
  • Wir empfehlen Ihnen, regelmässig die Reisehinweise des EDA für Griechenland zu konsultieren und sich vor Ort sowie über die Medien, Reiseveranstalter und Unterkunftsanbieter zu informieren.
  • Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden im Falle von Waldbränden in Ihrer Region.
  • Die griechische Notrufzentrale 112 sendet Warnungen auf Smartphones, die sich in den betroffenen Gebieten befinden. Befolgen Sie die auf diesem Weg erhaltenen Anweisungen.
  • Befolgen Sie die von den lokalen Behörden empfohlenen angemessenen Verhaltensweisen.
  • Wir empfehlen Schweizer Reisenden, die Travel Admin App des Bundes herunterzuladen und ihre Reise nach Griechenland dort zu registrieren. Auf diese Weise kann unsere Vertretung Sie im Bedarfsfall kontaktieren.
  • Bei Bedarf können Sie sich an die Helpline des EDA wenden: +41 800 24 7 365 oder 0 800 24 7 365.

Mitteilung der Schweizerischen Nationalbank

Die Banknoten der 8. Banknotenserie wurden in Anwendung von Art. 9 Abs. 1 Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurückgerufen. Damit haben sie ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren, können aber bei der SNB zeitlich unbegrenzt umgetauscht und bei der schweizerischen Post und der SBB (öffentliche Kassen des Bundes) bis zum 30. Oktober 2021 zu Zahlungszwecken verwendet werden. 

Ob andere Akteure (in- oder ausländische Banken) die Banknoten der 8. Banknotenserie annehmen, unterliegt dem freien Geschäfts-Entscheid dieser Akteure. Auf diese hat die SNB keinen Einfluss und besitzt auch keine offiziellen Informationen dazu.

Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass von der SNB ausgegebene Banknoten in der Schweiz als gesetzliches Zahlungsmittel oder als Wertaufbewahrungsmittel verwendet werden können. Im Ausland können die schweizerischen Banknoten auch als Wertaufbewahrungsmittel verwendet werden, doch ist es nicht Aufgabe der SNB, in diesem Zusammenhang Hilfestellung (insbesondere keine Umtauschmöglichkeit im Ausland) zu leisten, da sie gemäss Art. 5 Abs. 2 des Nationalbankgesetzes die Bargeldversorgung lediglich in der Schweiz sicherzustellen hat. 

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Τα χαρτονομίσματα της 8ης σειράς χαρτονομισμάτων ανακλήθηκαν από την Κεντρική Τράπεζα της Ελβετίας SNB κατ' εφαρμογή του άρθρου 9 παράγραφος 1 του ομοσπονδιακού νόμου για το νόμισμα και τα μέσα πληρωμής WZG. Έχουν χάσει την ιδιότητά τους ως νόμιμο χρήμα, μπορούν όμως να ανταλλάσσονται για απεριόριστο χρονικό διάστημα στην Κεντρική Τράπεζα της Ελβετίας και να χρησιμοποιούνται για πληρωμές στα Ελβετικά Ταχυδρομεία και στην SBB (δημόσια ταμεία της Συνομοσπονδίας) μέχρι τις 30 Οκτωβρίου 2021.

Το αν άλλοι φορείς (εγχώριες ή ξένες τράπεζες) θα αποδέχονται τα χαρτονομίσματα της 8ης σειράς χαρτονομισμάτων υπόκειται στην ελεύθερη επιχειρηματική απόφαση των φορέων αυτών. Η Κεντρική Τράπεζα της Ελβετίας δεν έχει καμία επιρροή σε αυτά και δεν διαθέτει επίσημες πληροφορίες σχετικά με αυτά.

Πρέπει να σημειωθεί ότι τα χαρτονομίσματα που εκδίδονται από την Κεντρική Τράπεζα της Ελβετίας μπορούν να χρησιμοποιηθούν στην Ελβετία ως νόμιμο χρήμα ή ως μέσο αποθήκευσης αξίας. Στο εξωτερικό, τα ελβετικά χαρτονομίσματα μπορούν επίσης να χρησιμοποιηθούν ως μέσο αποθήκευσης αξίας, αλλά δεν είναι καθήκον της Κεντρικής Τράπεζας της Ελβετίας να παρέχει βοήθεια στο πλαίσιο αυτό (ιδίως να μην προσφέρει διευκολύνσεις αναφορικά με το συνάλλαγμα στο εξωτερικό) καθώς υποχρεούται μόνο να διασφαλίζει τον εφοδιασμό της Ελβετίας με μετρητά σύμφωνα με το άρθρο 5 παράγραφος 2 του νόμου περί της Κεντρικής Τράπεζας.

Dienstleistungen und Visa

Alle konsularischen Dienstleistungen und Visaanliegen für Personen mit Wohnsitz in untenstehenden Ländern werden durch das Regionale Konsularcenter Athen erbracht. Die Informationen finden Sie auf den entsprechenden Webseiten:

Griechenland – Dienstleistungen
Griechenland – Visa

Zypern

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Ein Gruss des Botschafters, der Botschafterin

Schweiz und Griechenland

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Einreise in die Schweiz

Griechische Staatsbürger können mit einem gültigen Pass oder gültigen Identitätskarte in die Schweiz einreisen.