Gültig am:
Publiziert am: 04.01.2024

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen aktualisiert worden (Kapitel Grundsätzliche Einschätzung). Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Iran wird abgeraten.


Reisehinweise für Iran

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Iran wird abgeraten.

Falls Sie aus zwingenden Gründen dennoch in den Iran reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Seien Sie generell wachsam und zurückhaltend. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art.  Beachten Sie die nachstehenden Informationen und Empfehlungen:

Für ausländische Reisende besteht ein erhebliches Risiko, ohne erkennbaren Grund festgenommen, verhört und inhaftiert zu werden; es können lange Haftstrafen drohen. Die Zahl der Verhaftungen von ausländischen Reisenden hat zugenommen. In vielen Fällen informieren die iranischen Behörden die ausländischen Botschaften weder über die Verhaftung noch über die Anklage und den Aufenthaltsort der inhaftierten Personen. Dieses Risiko besteht auch für Schweizer Staatsangehörige sowie iranisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger werden als iranische Staatsangehörige betrachtet.

Die iranischen Behörden lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nur beschränkt oder gar nicht zu.

Seit Mitte September 2022 kommt es in zahlreichen Städten des Landes immer wieder zu Protesten gegen die Regierung. Bei Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Teilweise wird scharfe Munition eingesetzt.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.

Die schwierige Wirtschaftslage und latenten Spannungen führen periodisch auch zu Kundgebungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Preiserhöhungen oder an (religiösen) Lokalfeiertagen und Gedenktagen. Es muss mit schweren Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden sowie mit Strassenblockaden gerechnet werden.

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. Beispiele:
Am 3. Januar 2024 forderte ein Anschlag anlässlich einer Gedenkfeier in der Stadt Kerman rund 100 Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Im August 2023 sowie Oktober 2022 wurden mehrere Personen bei Attentaten auf den Shah Cheragh-Schrein in Shiraz getötet oder verletzt. In den Grenzprovinzen im Osten und Westen werden die Sicherheitskräfte immer wieder Ziel von bewaffneten Überfällen und Anschlägen.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im Iran auswirken.

Die iranischen Gesetze weichen wesentlich von den schweizerischen Rechtsnormen ab. Insbesondere bei Verdacht auf Spionage oder Einmischung in politische Angelegenheiten werden mutmassliche Vergehen konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Siehe Kapitel "Besondere rechtliche Bestimmungen".

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zum Irak
Von Reisen ins iranisch-irakische Grenzgebiet wird abgeraten.
Im iranisch-irakischen Grenzgebiet sind zahlreiche Minenfelder vorhanden (in der Regel Sperrzonen). Die unsichere Lage und die Konflikte in Irak verursachen Spannungen im Grenzgebiet. Gelegentlich kommt es zu Schusswechseln zwischen aufständischen Gruppierungen, kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Vor allem in ländlichen Gebieten kann das Risiko von Entführungen nicht ausgeschlossen werden.

Grenzgebiet zur Türkei
Gelegentlich kommt es im Grenzgebiet zur Türkei zu Schusswechseln zwischen militanten Gruppierungen und den iranischen Sicherheitskräften. Auch für unbeteiligte Personen besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins iranisch-türkische Grenzgebiet bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Dreiländereck Iran - Armenien – Aserbaidschan
Gelegentlich wirken sich die Spannungen aus dem Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan auf die Sicherheitslage im iranischen Grenzgebiet aus. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins Dreiländereck Iran - Armenien - Aserbaidschan bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzzone Afghanistan, östliches Kerman und Sistan-Baluchestan
Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzzone zu Afghanistan, die Gebiete östlich der Stadt Kerman bis zur pakistanischen Grenze und in die Provinz Sistan-Baluchestan.
Diese Landesteile stehen teilweise unter dem Einfluss von Drogenhändlerorganisationen sowie von extremistischen Gruppierungen. Sie verüben immer wieder Anschläge und setzen teilweise Landminen auf Überlandstrassen ein. Es kann jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften kommen. Das Risiko von Entführungen kann auch für ausländische Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten, jedoch ist eine Zunahme zu beobachten. Kleinkriminalität ist vorhanden, z.B. Taschen- und Entreissdiebstähle und Einbrüche. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden. Es kommt vor, dass Kriminelle sich als Polizeipersonal in Zivilkleidung ausgeben. Seien Sie wachsam und beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes sowie des separaten Visumblatts auf sich.
  • Nehmen Sie vorzugsweise Hoteltaxis oder solche, die Sie über eine Taxizentrale gebucht haben.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. Einerseits besteht das Risiko, betrogen zu werden andererseits ist es illegal. Geld kann am Flughafen, in Banken und in Hotels gewechselt werden.

Verkehr und Infrastruktur

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr und die mangelhafte Wartung eines grossen Teils der Fahrzeuge (Beleuchtung, Bremsen, Reifen) stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Lastwagen sind vor allem nachts und oft unbeleuchtet unterwegs. Für Reisen mit einem Personenauto ist es empfehlenswert nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste ausschliesslich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung einer lokalen Führerin oder eines lokalen Führers. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge ohne Vorankündigung geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Grenzschliessungen können mehrere Monate dauern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass Telefon- und Internetverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken.
  • Übernachtungen in privaten Unterkünften, die übers Internet gebucht werden (z.B. Couchsurfing).
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Verstösse gegen die öffentliche Moral, z.B. Missachtung der Kleidervorschriften.
  • Abfällige Bemerkungen über den Islam, den Klerus und religiöse Symbole (auch in den sozialen Medien).
  • Aussagen und Handlungen, die als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können, zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen oder Kontakte zu politischen Organisationen.
  • missionarische Tätigkeiten. Sie werden unter Umständen als Aufwiegelung gegen die staatliche Sicherheit oder andere Tatbestände mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.
  • Grenzübertritte ohne Visum auf dem See- oder Landweg. Sie werden als illegale Grenzübertritte und/oder Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Grenze absichtlich oder versehentlich überquert worden ist.

Gewisse Handlungen sind entweder explizit verboten oder können als Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der iranischen Behörden:
Customs Administration > Traveler Information

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen werden. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung Iran nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: mangelhafte hygienische Verhältnisse, sprachliche Barrieren etc.

Iran anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht, was für schweizerisch-iranische Doppelbürger/-innen folgende Auswirkungen hat:

  • Die iranischen Behörden betrachten iranisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als iranische Staatsangehörige.
  • Schweizerisch-Iranische Doppelbürger/-innen sind gehalten, mit iranischem Reisedokument ein- und auszureisen. Ausserdem sollten sie Eheschliessungen und die Geburt von Kindern unbedingt in ihre iranische Shenasnameh (Geburtsurkunde) eintragen lassen. Bei Missachtung dieser iranischen Bestimmungen muss mit erheblichen Problemen beim Grenzübertritt (Land- oder Luftweg) gerechnet werden.

 Die Schweiz hat nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung

Kulturelle Besonderheiten

Iran ist ein konservativ-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Frauen sind einem strikten Verhaltenskodex unterworfen, dessen Nichtbefolgung zu Schwierigkeiten mit der Polizei, bis hin zur Verhaftung führen kann. Fotografieren Sie Menschen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Iraner/in sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Iran liegt in einem Erdbebengebiet.

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Im Frühling und im Sommer können starke Regenfälle Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Das Risiko besteht im ganzen Land. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Es kann zu heftigen Sandstürmen kommen.
Iran Meteorological Organisation

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Teheran.

Medizinische Versorgung

In Teheran ist die medizinische Versorgung von guter Qualität. Es kann jedoch im ganzen Land zu Versorgungsengpässen mit spezifischen Medikamenten und anderen medizinischen Gütern kommen. Ausserhalb von Teheran ist die medizinische Versorgung generell nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder einen Kostenvorschuss in bar.

Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es gibt zahlreiche militärische Sperrgebiete im Land sowie in den iranischen Gewässern des Persischen Golfs und der Strasse von Hormuz. Sie sind teilweise nicht gekennzeichnet. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Wer absichtlich oder unabsichtlich in ein Sperrgebiet eindringt, muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Kreditkarten und Reisechecks werden im Iran nicht angenommen. Geldüberweisungen sind nicht möglich. Bringen Sie deshalb eine ausreichende Bargeldreserve mit, vorzugsweise US-Dollars in Noten, die nach 1999 gedruckt worden sind, Euro oder Schweizer Franken.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der iranischen Botschaft in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, über die Ein- und Ausfuhrlimiten für Bargeld sowie über die nicht zugänglichen Gebiete.
Iranische Botschaft

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Die Schweizerische Botschaft im Iran
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.