Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Einreise in die Schweiz

Die Schweizerische Botschaft in Teheran akzeptiert derzeit Visagesuche sämtlicher Kategorien von Personen, die aus Drittstaaten wie dem Iran einreisen und nachweisen können, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Buchung eines Termins ist für alle Anträge obligatorisch. VFS Global ist einsatzbereit und nimmt Visumanträge im Visa Center in Teheran entgegen.

Für nicht geimpfte und nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer, die aus Risikostaaten oder Regionen einreisen und keiner Ausnahmekategorie der Weisung SEM (Fassung vom 26. Juni 2021) angehören, bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen.

Geimpfte Personen sind Personen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der gemäß der WHO-Liste für den Notfalleinsatz zugelassen ist, und die gemäß den Anforderungen oder Empfehlungen des Landes, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig geimpft worden sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) und insbesondere im Online Travelcheck

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Bestimmungen. Bitte beachten Sie die Information des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Wichtige Informationen

Um zu sehen, welche Regeln für die eigene Situation bei der Einreise in die Schweiz gelten, konsultieren Sie den Online Travelcheck, wo auch die anerkannten Impfstoffe aufgeführt sind.

Bitte informieren Sie sich in jedem Fall auch zusätzlich vor Antritt Ihrer Reise bei der Fluggesellschaft über die aktuellen Reisebestimmungen.

Terminvereinbarung

Schengen Visa C (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)

Vollständig geimpfte Personen: Um einen Termin zu vereinbaren, besuchen Sie bitte die Website unseres externen Dienstleisters VFS Global

Bitte beachten Sie, dass die Schweizer Regierung beschlossen hat, die Servicegebühr für Visumanträge in Visumantragszentren (VAC) von externen Dienstleistern (ESP) aufgrund von zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vorübergehend zu erhöhen.

Nationales Visum D (für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)

Visumanträge für nationale Visa müssen bei dieser Botschaft nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie, unter Beilage einer Passkopie (PDF Format) direkt die Schweizerische Botschaft via E-Mail an tehran.visa@eda.admin.ch

Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.