Führerausweis und Fahrzeug

Sie wollen die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen oder haben es bereits getan. Was geschieht mit Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Nummernschildern? Dürfen Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren und wie lange? Dürfen Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf diese Fragen.

Anerkennung

Der in der Schweiz ausgestellte internationale Führerschein ist in Japan nicht anerkannt. Der schweizerische internationale Fuhrerschein wird gestützt auf das Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 ausgestellt. Japan hat dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet und anerkennt nur internationale Führerscheine, welche auf Grund eines früheren Übereinkommens (Genf, 1949) ausgestellt worden sind.

Fahren mit einer Übersetzung des nationalen, schweizerischen Führerausweises

Ist der nationale schweizerische Führerausweis von einer amtlichen Übersetzung begleitet, so können Sie vorübergehend Fahrzeuge in Japan lenken. Bei längeren Aufenthalten in Japan, spätestens nach einem Jahr, ist ein nationaler japanischer Führerausweis bei dem für Ihren Wohnort zuständigen japanischen Strassenverkehrsamt (Untenmenkyo Shikenjo) zu beantragen.

Wie wird die Übersetzung beantragt?

Grundsätzlich direkt bei der JAF (Japan Automobile Federation), die mehrere Büros in ganz Japan unterhält. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Webseite.

Sollte die Wartezeit derzeit zu lange sein oder sollten Sie bei der Beschaffung der Übersetzung auf Probleme stossen, können Sie die Botschaft mittels Email an tokyo.kanzlei@eda.admin.ch kontaktieren.