Bestätigung der Lebensbescheinigung

Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, führt die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) Lebenskontrollen durch. Betroffene Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger erhalten jedes Jahr eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Dieses Formular wird zum ersten Mal ein Jahr nach Beginn der Auszahlung der Leistung verschickt. Damit die Rente ohne Unterbruch weiter ausbezahlt werden kann, muss das Formular komplett ausgefüllt und von einer Amtsstelle attestiert innert 90 Tagen an die SAK in Genf zurückgesandt werden.

In Japan kann die Lebens- und Zivilstandsbescheinigung von folgenden Behörden bestätigt werden:

  • Öffentlicher Notar
  • Schweizerische Botschaft in Tokio (während den offiziellen Öffnungszeiten)
  • Schweizerisches Konsulat in Osaka (mit Terminvereinbarung)
  • Schweizerisches Honorarkonsulat in Fukuoka (mit Terminvereinbarung)

Die persönliche Vorsprache ist zur Bestätigung der Lebens- und Zivilstandsbescheinigung zwingend notwendig. Zur Bestätigung des Zivilstandes und des Wohnsitzes sollten entsprechende Beweisdokumente (Familienregisterauszug-Koseki Tohon, Wohnsitzbescheinigung-Juminhyou) mitgebracht werden.

Meldepflicht

Unabhängig vom Verfahren im Zusammenhang mit der Lebens- und Zivilstandsbescheinigung sind die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger verpflichtet, jede Änderung, welche den Wegfall, eine Erhöhung oder eine Verringerung einer Leistung zur Folge haben könnte sowie jede Änderung der Wohn- oder Bankadresse jener Kasse zu melden, welche die Rente(n) überweist.

Wenn Sie bei einer Schweizer Vertretung angemeldet sind, melden Sie bitte auch ihr jede Änderung der Wohnadresse oder des Zivilstands.