Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Webseite nur an Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Jordanien gerichtet sind.
Personen mit Wohnsitz im Irak besuchen bitte die folgende Webseite.
Meine Staatsangehörigkeit | Visumpflicht (ja/nein) |
---|---|
Jordanien | ja (V) |
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Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM.
Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen Visum einreichen?
Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz resp. in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten.
(V)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder eines gültigen D-Visums in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument.