Neuer Schwung für bilaterale Beziehungen: Bundespräsident Berset besucht Kenia

Medienmitteilung, 04.07.2018

Die Schweiz und Kenia wollen ihre Beziehungen erweitern. Um die Kontakte auch auf höchster politischer Ebene zu stärken, reist Bundespräsident Alain Berset für einen offiziellen Besuch nach Kenia. Am Montag, 9. Juli 2018, sind die offiziellen Gespräche mit dem kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta angesetzt. Am Dienstag, 10. Juli, besucht der Bundespräsident das Flüchtlingslager Kakuma.

Im Zentrum des Treffens stehen die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der beiden Länder. Wichtige Themen sind zudem die Kooperation im Kampf gegen die Korruption sowie ein Erfahrungsaustausch zum Gesundheitswesen. Des Weiteren werden die politische Lage in Ostafrika sowie die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kenia auf internationaler Ebene diskutiert.

Bundespräsident Berset wird in Kenia auch den Obersten Richter David Maraga treffen. Vorgesehen sind ausserdem Begegnungen mit Repräsentanten der kenianischen Zivilgesellschaft, Kulturschaffenden und mit Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern.

Am Dienstag, 10. Juli, wird der Bundespräsident das Flüchtlingslager Kakuma im Turkana County im Norden Kenias besuchen. Kenia beherbergt eine halbe Million Flüchtlinge, mehrheitlich aus Somalia, dem Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, wo Teile der Zivilbevölkerung von internen Konflikten geflüchtet sind. Die Humanitäre Hilfe der Schweiz ist auf kenianischem Staatsgebiet tätig: In Kakuma, wo 186'000 Menschen Schutz gefunden haben, finanziert sie unter anderem Projekte zur Berufsbildung.

Kenia ist eines der einflussreichsten Länder des afrikanischen Kontinents. Die Beziehungen zur Schweiz sind gut und im Ausbau begriffen. Kenia zählt zu den fünf wichtigsten Handelspartnern der Schweiz südlich der Sahara. Potential für engere Wirtschaftsbeziehungen gibt es unter anderem in der Pharma- und Gesundheitsbranche.


Weiterführende Informationen

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Kenia
Kakuma, Kenia
Rückerstattung unrechtmässig erworbener Gelder
Horn von Afrika (Somalia, Äthiopien, Kenia)


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