Der Verlust oder Diebstahl eines Schweizer Reiseausweises im Ausland muss so schnell wie möglich bei einer örtlichen Polizeistelle angezeigt und der zuständigen Schweizer Vertretung gemeldet werden.
Wenn Sie einen Ersatzausweis, zum Beispiel einen provisorischen Pass, bestellen wollen, müssen Sie einen Polizeirapport (Verlustanzeige) vorweisen. In einigen Staaten muss der Polizeirapport auch beim Verlassen des Landes vorgelegt werden. Der Polizeirapport wird Ihnen auch von Nutzen sein, wenn Sie bei Ihrer Versicherung eine Kostenerstattung beantragen wollen.
Bei einer Schweizer Vertretung als verloren oder gestohlen gemeldete Schweizer Ausweisschriften werden im entsprechenden Register des Bundesamts für Polizei (fedpol) erfasst. Solche Ausweise dürfen keinesfalls weiter benutzt werden; anderenfalls ist bei Identitätskontrollen mit unangenehmen Folgen zu rechnen. Wiederaufgefundene Ausweise müssen umgehend einer Schweizer Amtsstelle zur Vernichtung übermittelt werden.