Gültig am:
Publiziert am: 14.02.2023

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Kriminalität: Anwendung von Schuss- oder Stichwaffen
besondere rechtliche Bestimmungen: Die Beleidigung des Präsidenten ist strafbar.
Weiterhin gültig: Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.


Reisehinweise für Libanon

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen soziale, politische und religiöse Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise, die diese Spannungen verschärfen.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und kann sich rasch ändern. Eine Verschlechterung der Lage ist möglich.

Es kommt zu Demonstrationen, Strassenblockaden, Streiks und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Gruppierungen sowie zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen kommt es regelmässig zu Sachbeschädigungen, und vereinzelt werden Schusswaffen eingesetzt. Am 14. Oktober 2021 artete eine Demonstration im Beiruter Stadtteil Tayouneh in bewaffnete Zusammenstösse zwischen zwei politisch-religiösen Gruppierungen aus. Sie forderten mehrere Todesopfer und Verletzte.

Es muss mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Wasser und anderen Gütern. Auch Unterbrüche der Telefon- und Internetverbindungen sind möglich.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sind. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in US-Dollar mitzunehmen. Erkundigen Sie sich jedoch bei der libanesischen Botschaft in Bern über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Beirut hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können die Sicherheitslage in Libanon jederzeit und unvermittelt beeinflussen. So wirken sich die anhaltenden Spannungen mit Israel und der bewaffnete Konflikt in Syrien weiterhin auf Libanon aus. Der Konflikt in Syrien hat gewisse politische und religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von über einer Million Flüchtlingen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Attentaten, vor allem in Tripoli im Norden des Landes und in den südlichen Quartieren von Beirut. Zum Beispiel wurde am 14. Dezember 2022 ein UNO-Soldat in der Nähe von Sidon durch Schüsse auf sein Fahrzeug getötet, nachdem er sich verfahren hatte. Im Februar 2021 wurde im Süden des Landes ein prominenter politischer Aktivist durch ein gezieltes Attentat getötet.

Wiederholt sind Attentate auf religiöse und politische Ziele verübt worden, die auch unbeteiligte Opfer gefordert haben.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Beirut
Meiden Sie die südlichen Quartiere der Stadt
(Dahiye genannt). Sie umfassen unter anderem die Stadtteile Borj el Barajneh, Haret Hreik und Laylaki und werden nicht vollständig durch die offiziellen staatlichen Sicherheitskräfte kontrolliert. Es besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um vom Flughafen nach Beirut zu gelangen.

Flüchtlingslager
Die Spannungen sind in allen Flüchtlingslagern hoch und können sich aus geringem Anlass in Gewalttaten entladen. Von Besuchen der Flüchtlingslager und deren Umgebung wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Südlibanon
Das Risiko von nicht explodierten Bomben und Minen ist hoch. Ausserdem finden in diesem Gebiet laufend Truppenverschiebungen statt. Im libanesisch-israelischen Grenzgebiet sind die Spannungen sehr hoch. Mit Ausnahme der Stadt Sur (Tyr) wird von Reisen ins Gebiet südlich des Litani-Flusses bis zur israelischen Grenze abgeraten. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um nach Sur zu gelangen.

Bekaa-Ebene
Die Sicherheitslage in der Bekaa-Ebene hat sich durch den bewaffneten Konflikt in Syrien verschlechtert. Es sind bewaffnete Gruppierungen aktiv, und Grenzüberschreitungen durch Kämpfer sind häufig. Bewaffnete Zusammenstösse zwischen der Armee und militanten Gruppierungen kommen vor, vor allem in und um Ersal, Ras Baalbek und Qaa. Spannungen zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen, aber auch innerhalb einzelner Gemeinschaften, entladen sich immer wieder in bewaffnete Konfrontationen oder Anschläge.
Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit hohen Lösegeldforderungen. In der Bekaa-Ebene sind zahlreiche nicht explodierte Bomben und Minen vorhanden. Von Reisen in die Bekaa-Ebene wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet das Gebiet am westlichen Rand der Ebene zwischen Zahlé und Kefraiya.

Nordlibanon
Es bestehen grosse Spannungen in der Region, die sich durch den Konflikt in Syrien und die Anwesenheit zahlreicher Flüchtlinge verschärft haben. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und militanten Gruppierungen oder zwischen verschiedenen politisch-religiösen Gruppierungen. Die Gefahr von weiteren Anschlägen und einer Eskalation ist gross. Von Reisen nach Tripoli und in die Region Akkar wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Syrien
Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In der Nähe der syrischen Grenze ereigneten sich in der Vergangenheit wiederholt Kämpfe zwischen extremistischen Gruppierungen und den libanesischen Streitkräften. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Sicherheitszwischenfällen. Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Syrien wird grossräumig abgeraten.

Ganzes Land
Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das örtliche Risiko von Minenfeldern und nicht explodierten Bomben.
Lebanon Mine Action Center

Kriminalität

Die Kleinkriminalität und besonders Entreissdiebstähle haben zugenommen. Waffenbesitz ist verbreitet. Persönliche Dispute werden häufig unter Anwendung von Schuss- oder Stichwaffen ausgetragen; es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Entführungen mit Lösegeldforderungen haben in der Regel einen kriminellen Hintergrund. Am häufigsten betroffen sind libanesische und syrische Staatsangehörige in der Region Akkar (Norden) und in der Bekaa-Ebene.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen, und

  • lassen Sie sich von einer lokalen Reiseleiterin, einem lokalen Reiseleiter oder einer lokalen Vertrauensperson begleiten, wenn Sie mit den Verhältnissen in Libanon nicht vertraut sind.
  • benutzen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Taxis.
  • tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Schmuck, Uhren usw.).

Verkehr und Infrastruktur

Ein grosser Teil der Strassen ist in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die oft mangelhafte Ausschilderung und Beleuchtung der Strassen stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und sich an die Hauptstrassen zu halten.

Im August 2020 forderte eine schwere Explosion im Hafen von Beirut über 200 Todesopfer und tausende Verletzte und verursachte massive Schäden. Wegen der mangelhaften Umsetzung von Sicherheitsstandards besteht das Risiko weiterer schwerer Industrie-Unfälle.
Befolgen Sie im Ereignisfall die Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Public Health

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen, öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.), strategisch bedeutenden Gebieten und Installationen. Es ist jedoch nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • die Beleidigung des Präsidenten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schwieriger als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung gehört verschiedenen muslimischen und christlichen Glaubensbekenntnissen an; insgesamt werden 18 Religionsgemeinschaften anerkannt. In ländlichen Gebieten ist das Leben noch oft traditionell geprägt. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bei politischen Reden oder Familienfesten werden manchmal Schüsse in die Luft abgefeuert. Dieser Brauch führt immer wieder zu teils tödlichen Verletzungen durch herunterfallende Patronen und Querschläger.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Libanese/Libanesin muslimischen Glaubens sind gewisse islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Verheiratete libanesische Personen haben (unabhängig von Religion/Konfession) das Recht, mittels eines Gerichtsprozesses oder einer Klage bei einem Gericht ein Ausreiseverbot für die Ehefrau oder den Ehemann und die Kinder zu erwirken.

Naturbedingte Risiken

Libanon liegt in einem Erdbebengebiet.

Im Sommer und Herbst besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Beirut.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht mehr immer und überall gewährleistet. Es bestehen Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen meistens eine Vorschusszahlung.

Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Notruf Ambulanz: 125 (Zivilschutz) oder 140 (Rotes Kreuz)
Libanesische Zollvorschriften: Customs Administration: Travelers Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beirut

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.