Die Gebühren richten sich nach Artikel 46 bzw. Anhang 2 der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG, SR 143.11). Die zuständige Schweizer Vertretung legt fest, in welcher Währung sie erhoben werden.
Gebühren
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Identitätskarte |
Pass 10 |
Kombi (Pass und IDK) |
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Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
42.00 |
73.00 |
92.00 |
Erwachsene |
79.00 |
157.00 |
176.00 |
Die Gebühren für die biometrische Datenerfassung, Produktion und Versand sind anlässlich Ihrer persönlichen Vorsprache beim Regionalen Konsularcenter Benelux in Den Haag mit einer Bankkarte (Debit-Karte) oder allenfalls in bar zu bezahlen – Kreditkarten können nicht akzeptiert werden. Sollten Sie einen Termin bei einer kantonalen Passstelle oder einer anderen Vertretung für die Aufnahme der biometrischen Daten haben, so sind die Gebühren dort zu begleichen. Folgende Gebühren (inkl. Versandkosten) sind gültig:
Die Preise verstehen sich als Richtwerte, da sich die EUR-Gebühren infolge der Wechselkursschwankungen CHF/EUR ändern können.
Lieferfrist
Die schweizerischen Reisedokumente werden zentral in der Schweiz hergestellt, wobei mit einer Produktionsfrist von zwei bis vier Wochen zu rechnen ist. Grundsätzlich wird Ihnen der neue Ausweis direkt mit eingeschriebener Post zugestellt. Auf Wunsch kann der Ausweis auch am Schalter dieser Vertretung abgeholt werden.
Pass 10 und Identitätskarte werden separat versandt (andere Produktionsstätten).
*Die Versandkosten decken den Versand von der Produktionsstätte in der Schweiz bis zur Schweizer Vertretung im Ausland oder bis zum Inhaber bzw. zur Inhaberin des Ausweises mit Aufenthaltsort im Ausland.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.
Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG; SR 143.11).