Gültig am:
Publiziert am: 19.11.2024

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Die Empfehlungen bleiben unverändert gültig: Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.


Reisehinweise für Niger

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Niger sowie von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Niger reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Am 26. Juli 2023 haben Einheiten des Militärs die Macht übernommen. Die Sicherheitslage hat sich nach dem Abzug der militärischen Truppen westlicher Staaten weiter verschlechtert. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die von Schmuggel, Raubüberfällen und Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen. Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in den Regionen Diffa, Tahoua und Tillabéry. Bei bewaffneten Angriffen werden immer wieder Sicherheitskräfte oder Zivilpersonen getötet oder verletzt. Beispiele:

  • Am 19. Oktober 2024 wurden bei einem Überfall in der Region Agadez sieben Soldaten und eine Zivilperson getötet.
  • Am 22. Juli 2024 wurden bei einem Angriff in der Region Tillabéry mindestens 15 Sicherheitskräfte getötet und 16 weitere verletzt. Mindestens drei Soldaten gelten als vermisst.
  • Am 28. Mai 2024 wurden bei einem bewaffneten Angriff auf ein Fahrzeug in der Region Diffa drei Mitarbeitende einer Hilfsorganisation und ein Soldat getötet.
  • Am 2. Oktober 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Militärkonvoi in der Region Tahoua mindestens 29 Soldaten getötet und zwei weitere verletzt.
  • Am 15. August 2023 wurden bei Überfällen in Dessa und Mahana (Region Tillabéry) mindestens 31 Zivilpersonen getötet.
  • Am 14. April 2023 wurden in der Region Diffa mindestens sechs Personen durch improvisierte Sprengsätze getötet.

Vor allem in den Grenzgebieten zu Burkina Faso, Mali und Nigeria kommt es immer wieder zu bewaffneten Zwischenfällen. In den Grenzgebieten zu Nigeria sind zudem bewaffnete kriminelle Banden aktiv, insbesondere in der Region Maradi.

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.