Gültig am:
Publiziert am: 23.08.2023

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden.


Reisehinweise für Singapur

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Singapur nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

In der Strasse von Malakka (Meerenge von Singapur) kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Singapur herrscht Linksverkehr.
Die Verkehrsbussen sind hoch, auch für Fussgängerinnen und Fussgänger.

Öffentlicher Verkehr: Singapur verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bus- und U-Bahnlinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

In Singapur gelten detaillierte Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Sie orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Vergehen werden konsequent verfolgt und bestraft. Im Falle einer Anzeige muss mit sofortigem Passentzug oder Festnahme bis zur Urteilsverkündung gerechnet werden. Unter anderem können folgende Delikte (je nach Schwere des Vergehens) mit Bussen, Haftstrafen und/oder Stockhieben geahndet werden:

  • Wegwerfen von Abfall (z.B. auch Zigarettenstummel).
  • Spucken.
  • Einfuhr und Verkauf von Kaugummi.
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu fünf Metern vor den Ein- und Ausgängen.
  • Konsum von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden.
  • Vandalismus (u.a. Anbringen von Graffiti).
  • Negative Äusserungen über die Regierung (auch in den Sozialen Medien).
  • Anstössiges oder unsittliches Verhalten (outrage of modesty). Darunter fallen verbale oder tätliche Belästigungen, z.B. Berührungen, denen die betroffene Person nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen mit falschen Anschuldigungen versucht wurde, durch einen aussergerichtlichen Vergleich eine finanzielle Entschädigung zu erreichen.

Bei polizeilichen Ermittlungen und juristischen Verfahren muss oftmals mit langwierigen Untersuchungen gerechnet werden. Das Land darf während dieser Zeit nicht verlassen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft: von Geldstrafen, Stockhieben, langjährigen Haftstrafen bis hin zur Todesstrafe. Verurteilt werden auch Personen, denen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann. Auch für andere Delikte ist die Todesstrafe vorgesehen, z.B. für Mord.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Die Moralvorstellungen sind rigider als in der Schweiz. Auch in Bars und Diskotheken gelten Berührungen als unangemessen und können zu Klagen im Rahmen des Gesetzes über outrage of modesty führen. Siehe Kapitel Besondere rechtliche Bestimmungen. Die Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist unterschiedlich.

Naturbedingte Risiken

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Singapur erreichen.

Während der Regenzeit (Juni bis September und Dezember bis März) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Service Singapore
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Die Einfuhr von Medikamenten wird in Singapur strikt reguliert:
Health Sciences Authoritiy of Singapore
– Bringing personal medications into Singapore
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
Zollvorschriften: Singapore Customs
Einreisevorschriften: Ministry of Foreign Affairs Singapore

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Singapur

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.