Ehe für alle in der Schweiz − Geltende Bestimmungen seit dem 1. Juli 2022

Seit dem Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 kann eine volljährige und urteilsfähige Person eine Ehe auch mit einer gleichgeschlechtlichen Person in der Schweiz eingehen. Eingetragene Partnerschaften können in der Schweiz nicht mehr geschlossen werden.

Wurde Ihre Ehe oder Partnerschaft im Ausland geschlossen, muss diese von der zuständigen Behörde in der Schweiz überprüft und in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck sind bestimmte Dokumente bei Ihrer Schweizer Vertretung einzureichen.

Im Ausland geschlossene Partnerschaften werden in der Schweiz anerkannt und als solche eingetragen, sofern sie ein zivilstandsrechtliches Verhältnis begründen.

Sind Sie vor dem 1. Juli 2022 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, haben Sie die Möglichkeit, diese in eine Ehe umzuwandeln. Zu diesem Zweck sind bestimmte Dokumente bei Ihrer Schweizer Vertretung einzureichen.