Gültig am:
Publiziert am: 09.05.2023

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Sudan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten.

Seit dem 15. April 2023 kommt es landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee (Sudanese Armed Forces SAF) und einer paramilitärischen Gruppe (Rapid Support Force RSF). Sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte, auch unter der Zivilbevölkerung. Es kommt auch zu Plünderungen. Die Situation ist unübersichtlich und volatil. Die Entwicklung ist ungewiss und kann sich jederzeit rasch ändern.

Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen werden.

Die Sicherheitslage ist extrem labil. Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen. Die Schweiz hat folglich nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise. 

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten: Die internationalen Fluggesellschaften haben ihre Flüge vom und in den Sudan seit dem Ausbruch der Kampfhandlungen eingestellt. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten, wenn Sie das Land verlassen möchten und dies möglich und sicher erscheint. Andernfalls wird empfohlen, sich an einem sicheren Ort aufzuhalten. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid.
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.

Schweizer Staatsangehörige können sich an Helpline EDA wenden. Bitte informieren Sie die Helpline EDA, wenn Sie das Land verlassen oder Ihren Aufenthaltsort im Sudan ändern.
Helpline EDA
Tel. +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33

Nützliche Adressen

Sudanesische Zollvorschriften: Customs Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Khartum
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.