Gültig am:
Publiziert am: 08.04.2025

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen in den Sudan wird abgeraten.


Reisehinweise für Sudan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet.

Seit dem 15. April 2023 kommt es landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee (Sudanese Armed Forces SAF) und einer paramilitärischen Gruppe (Rapid Support Forces RSF). Zahlreiche weitere bewaffnete Gruppierungen sind involviert und unterstützen die eine oder andere Partei. Die Kämpfe fordern zahlreiche zivile Todesopfer und Verletzte und haben Millionen von Menschen vertrieben. Auch Minen werden eingesetzt.

Es kommt verbreitet zu Plünderungen, Vergewaltigungen und Hausbesetzungen. Die Situation ist volatil und die Entwicklung ungewiss. 

Die Grundversorgung (Nahrungsmittel, Wasser, Strom) ist nicht gewährleistet. Die Telefon- und Internetverbindungen sind häufig unterbrochen.

Die Schweizerische Botschaft in Khartum ist bis auf Weiteres geschlossen. Schweizer Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten, werden durch die Schweizerische Botschaft in Nairobi betreut. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Nairobi oder die Helpline EDA.
Schweizerische Botschaft in Kenia
: Tel. +254 730 694 000
Helpline EDA
: Tel. +41 800 24 7 365

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen den Empfehlungen des EDA im Sudan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur sehr begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen hat. 

Passage durch das Rote Meer
In der Region rund um das Rote Meer sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Kenia

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.