Grundsätzliche Einschätzung
Von Reisen in den Sudan wird abgeraten.
Seit dem 15. April 2023 kommt es landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee (Sudanese Armed Forces SAF) und einer paramilitärischen Gruppe (Rapid Support Force RSF). Sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte, auch unter der Zivilbevölkerung. Es kommt auch zu Plünderungen. Die Situation ist unübersichtlich und volatil. Die Entwicklung ist ungewiss und kann sich jederzeit rasch ändern.
Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen werden.
Die Sicherheitslage ist extrem labil. Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen. Die Schweiz hat folglich nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.
Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Sudan aufhalten: Die internationalen Fluggesellschaften haben ihre Flüge vom und in den Sudan seit dem Ausbruch der Kampfhandlungen eingestellt. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten, wenn Sie das Land verlassen möchten und dies möglich und sicher erscheint. Andernfalls wird empfohlen, sich an einem sicheren Ort aufzuhalten. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid.
Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen.
Schweizer Staatsangehörige können sich an Helpline EDA wenden. Bitte informieren Sie die Helpline EDA, wenn Sie das Land verlassen oder Ihren Aufenthaltsort im Sudan ändern.
Helpline EDA Tel. +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33