Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Eingestellte konsularischen Dienste in Khartum

Als Folge der bewaffneten Konflikte im Sudan bleibt die Schweizer Botschaft weiterhin geschlossen.

Ab 1. Juli 2023 übernimmt die Schweizer Botschaft in Nairobi (Kenia) temporär die konsularischen Dienstleistungen (Auslandschweizer, Einreise- und Aufenthaltsvisa, Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz usw.). Somit müssen sich Personen aus Sudan und Eritrea, welche Schweizer Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, ab diesem Datum an die Schweizer Vertretung in Nairobi wenden.

In dringenden Fällen können Sie die Helpline des EDA kontaktieren: helpline@eda.admin.ch oder +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33.

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

Betrügereien im Bereich der Visaerteilung

Die Schweizerische Botschaft in Khartum möchte Sie vor betrügerischen Praktiken und Angeboten im Zusammenhang mit der Visaerteilung warnen und rät Ihnen dringend, nicht auf solche Angebote einzugehen.

Es kommt vor, dass Unternehmen auf ihren Webseiten in betrügerischer Absicht ihre Dienste anbieten und vorgeben, Ihnen bei der Beantragung eines Termins oder eines Visums behilflich sein zu können. Als Gegenleistung für die Informationen verlangen sie die Zahlung eines Geldbetrags. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nur die Informationen auf der offiziellen Webseite der Botschaft verbindlich sind.

Bitte beachten Sie: Die Terminvereinbarung auf www.swiss-visa.ch und das Visumantragsformular sind kostenlos.

Weitere Informationen

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte umgehend an die Visaabteilung der Schweizer Botschaft in Khartum.

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.