Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Afghanistan
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan wird abgeraten.
Aufgrund der prekären Sicherheitslage in Afghanistan ist die Sicherheitslage im tadschikischen Grenzgebiet zu Afghanistan verschärft. Die Infiltration terroristischer Gruppierungen oder Schusswechsel in der Grenzregion können nicht ausgeschlossen werden. Es kann zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Schmugglerbanden und Sicherheitskräften kommen. Dabei können auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. Strassen im Grenzgebiet können gesperrt werden.
Grenzgebiet zu Kirgisistan
Die zwischen Tadschikistan und Kirgisistan bestehenden Differenzen über den genauen Grenzverlauf wurden am 31.03.2025 mit einem gemeinsamen Abkommen beigelegt. Im Zuge dieses Abkommens wurden vier Landesgrenzübergänge geöffnet.
Im Grenzgebiet ist der persönlichen Sicherheit höchste Aufmerksamkeit zu schenken da die Umsetzung des Abkommens weiterhin zu Spannungen führen kann.
Autonome Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO)
Es bestehen Spannungen zwischen den Behörden und einem Teil der Bevölkerung von Badakhshan. Die Zentralregierung kann ausländischen Staatsangehörigen vorübergehend den Zugang in die ganze Provinz verbieten.
Bewaffnete Auseinandersetzungen kommen zwischen den Sicherheitskräften und Schmuggelbanden vor und können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Bei Strassenblockaden wird empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Astana und das Schweizerische Kooperationsbüro und Konsularagentur in Dushanbe haben bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Minenfelder und Blindgänger
In den Distrikten Sangvor (vormals Tavildara genannt) und Rasht sowie im Westen der Provinz Kuhistoni Badakhshan (GBAO) gibt es stellenweise noch Minenfelder und Blindgänger aus dem Bürgerkrieg. Auch die Grenzgebiete zu Afghanistan und Kirgisistan sind teilweise vermint.
Bleiben Sie in diesen Gebieten auf den Hauptstrassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.