Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Krim-Halbinsel: Die Krim gehört aus Sicht der Schweiz völkerrechtlich weiterhin zur Ukraine, auch wenn sie seit Mitte März 2014 faktisch von Russland kontrolliert wird. Aufgrund der aktuellen Situation kann die schweizerische Botschaft in Kyiv keinen konsularischen Schutz auf der Krim gewähren. Die weitere Entwicklung der Lage ist ungewiss. Reisen auf die Krim-Halbinsel müssen von den ukrainischen Behörden bewilligt werden. Die Reise auf die Krim-Halbinsel ohne Bewilligung wird in der Ukraine als illegaler Grenzübertritt geahndet. Von Reisen auf die Krim-Halbinsel wird abgeraten.
Regionen Donetsk und Luhansk: In Teilen dieser beiden Regionen (Oblaste) finden seit dem Frühjahr 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt, und die Lage ist angespannt. Einige Gebiete der Oblaste Donetsk und Luhansk entziehen sich der Kontrolle der ukrainischen Regierung. Zwischen den regierungskontrollierten und den nicht-regierungskontrollierten Gebieten verläuft eine sogenannte Kontaktlinie. Entlang dieser Linie gibt es immer wieder Schusswechsel, die auf beiden Seiten militärische und zivile Opfer fordern. Vereinzelt landen Geschosse in regierungskontrollierten Gebieten, die bis zu 35 km von der Kontaktlinie entfernt liegen. Besonders in den nicht-regierungskontrollierten Gebieten kommt es immer wieder zu vereinzelten bewaffneten Auseinandersetzungen, und es besteht eine grosse Gefahr von Minen und nicht explodierter Munition.
In den nicht-regierungskontrollierten Gebieten wurden wiederholt Personen festgehalten und entführt, darunter auch ausländische Journalisten und OSZE Beobachter. Die Schweiz hat dort nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.
Empfehlungen für die Regionen Donetsk und Luhansk:
- Gebiete, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden (NGCA): Von Reisen und Aufenthalten jeder Art in die nicht-regierungskontrollierten Gebiete südlich und östlich der Kontaktlinie wird abgeraten. Beachten Sie die Karte des ukrainischen Verteidigungsministeriums.
- Gebiete, die von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden (GCA): Trotz einer vordergründigen Normalität ist die Lage angespannt. Eine plötzliche Verschlechterung aus geringfügigem Anlass kann nicht ausgeschlossen werden. In einzelnen Gebieten sind Minen und Blindgänger vorhanden. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und halten Sie sich möglichst an die Hauptstrassen. Beachten Sie die Karte des ukrainischen Verteidigungsministeriums. Meiden Sie die Kontaktlinie grossräumig.
Karte des ukrainischen Verteidigungsministeriums
Tschernobyl/Prypjat: in Tschernobyl/Prypjat ereignete sich 1986 ein Kernreaktorunfall. Die Umgebung von 30 km wurde zur Sperrzone erklärt. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert über den Unfall und seine Folgen.
IAEA