«Die Scheidung ist vollzogen, aber damit ist die Frage des Brexit noch nicht geklärt»

An der Botschafter- und Aussennetzkonferenz werden vom 23. bis 26. August 2021 in Bern aktuelle aussenpolitische Themen diskutiert. Sie reichen von der Cybersicherheit bis zur Chancengleichheit und umfassen auch Europapolitik. Hier interessiert der Blick auf andere Länder, die wie die Schweiz der EU nicht angehören und eigene Wege bei den bilateralen Beziehungen mit der EU gewählt haben. Zum Beispiel das Vereinigte Königreich oder Norwegen.

23.08.2021
 Lastwagen fahren in einer Zweierreihe auf einer Rampe von der Fähre ins Hafengebiet.

Lastwagen bringen nach der Ankunft mit der Fähre in Dover Güter ins Vereinigte Königreich. © Keystone

Markus Leiter ist Schweizer Botschafter in London. Im Interview blickt er auf die «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates und auf die ersten Erfahrungen des Vereinigten Königreichs mit dem Brexit: Das Land sei nach wie vor geteilter Meinung darüber, ob der Brexit die richtige Entscheidung war, sagt er.

Porträt von Botschafter Markus Leitner.
Markus Leitner ist Schweizer Botschafter in London. © EDA

Herr Leitner, vor wenigen Tagen hat der Bundesrat ein neues Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) genehmigt. Was ist hier neu – und warum ist das Abkommen nötig?

Mit dem neuen Abkommen werden die Sozialversicherungen beider Staaten nach dem Austritt des UK aus der EU aufeinander abgestimmt. Konkret gewährt das Abkommen den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Zudem sollen Überversicherung und Versicherungslücken vermieden werden. Das Abkommen erleichtert somit Versicherten und Unternehmen das Leben. 

Zuvor waren die Sozialversicherungssysteme der Schweiz und des UK über das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU koordiniert.   

Mit dem Sozialversicherungsabkommen hat die Schweiz nun neun Abkommen mit dem UK im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates geschlossen. Damit sollen nach dem Brexit rechtliche Lücken im Verhältnis Schweiz-UK vermieden und gegenseitige Rechte und Pflichten erhalten werden. Wie sieht hier die Bilanz aus?

Die Bilanz der ausgehandelten Abkommen präsentiert sich bislang insgesamt positiv. Die Anwendung der Abkommen läuft weitgehend reibungslos.

Nachdem wir die Kontinuität über die «Mind the gap»-Strategie sichergestellt haben, können wir nun auf die Vertiefung unserer Beziehungen zum Vereinigten Königreich fokussieren.

Nachdem wir die Kontinuität über die «Mind the gap»-Strategie sichergestellt haben, können wir nun auf die Vertiefung unserer Beziehungen zum Vereinigten Königreich fokussieren. In Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Handel oder Migration sehen wir ein gegenseitiges Interesse, unsere Zusammenarbeit auszubauen.

Fortgeschritten sind die Gespräche im Bereich der Finanzdienstleistungen. Dort wird ein Abkommen angestrebt, das auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der Finanzmarktregulierung sowie des jeweiligen Aufsichtsrahmens basieren soll. Damit soll der grenzüberschreitende Marktzugang für eine breite Palette an Finanzdienstleistungen im Versicherungs-, Banken-, Asset-Management- sowie Kapitalmarktinfrastrukturbereich ermöglicht werden.

Vor dem Brexit waren viele Schweizerinnen und Schweizer, die im Vereinigten Königreich leben, verunsichert, ob sich bei ihrem Aufenthaltsstatus etwas ändert. Hat sich das geklärt oder erhalten Sie nach wie vor viele Anfragen von Schweizer Staatsangehörigen?

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben Anfang 2019 ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Dieses schützt die im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU bis 31.12.2020 erworbenen Rechte (z.B. Aufenthaltsrechte, Sozialversicherungsansprüche, Anerkennung von Berufsqualifikationen) von Schweizer/innen im UK und für britische Staatsangehörige in der Schweiz.

Die Botschaft in London hat mit einer umfassenden Kampagne Schweizerinnen und Schweizer dabei unterstützt, sich für das neue System anzumelden.

Bis zum 30. Juni 2021 mussten sich alle durch das Abkommen betroffenen Schweizerinnen und Schweizer im UK im Rahmen des sogenannten «Settlement scheme» bei den britischen Behörden registrieren. Etwa 20'000 Mitbürgerinnen und Mitbürger haben dies getan.

Die Botschaft in London hat mit einer umfassenden Kampagne Schweizerinnen und Schweizer dabei unterstützt, sich für das neue System anzumelden. Seit Anfang Juli erhalten wir hierzu glücklicherweise fast keine Anfragen mehr. 

Nach einer Übergangsphase ist das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 endgültig kein Mitglied der EU mehr. Was hat sich in dem halben Jahr seither im Land verändert? 

Die kurze Zeitspanne und die Folgen der COVID-Pandemie machen eine Analyse schwierig. Der starke Rückgang der Handelsflüsse im ersten Quartal 2021 kann auf den Aufbau von Lagerbeständen in Erwartung des Brexit, auf Verzögerungen bei der Anpassung auf neue Regeln, die Einführung nicht-tarifärer Handelshemmnisse, veränderte Beschaffungswege etc. zurückgeführt werden. Im zweiten Quartal sehen wir einen Aufschwung, auch im Handel mit der Europäischen Union, der allenfalls auf Nachholeffekte hindeutet. Wir brauchen mehr Zeit, um mögliche wirtschaftliche Verschiebungen zu sehen.

Auf der politischen Ebene bleibt der Brexit ein zentrales Thema in der innenpolitischen Debatte und selbstverständlich im Verhältnis zur EU.

Ein grosses Thema zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ist die Frage, wie zwischen Nordirland und der Republik Irland eine «harte» Grenze» verhindert werden kann. Können Sie das kurz erklären?

Das Protokoll zu Nordirland, das als Teil des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU Ende 2019 geschlossen wurde, ist eine entscheidende Regelung, um zu verhindern, dass zwischen Nordirland und der Republik Irland wieder eine Grenze entsteht. Die Grenzfrage war einer der strittigen Punkte während der drei Jahrzehnte andauernden gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den nationalistischen (katholischen) Republikanern, die eine Wiedervereinigung Irlands anstrebten, und den unionistischen (protestantischen) Loyalisten, die für den Verbleib bei der britischen Krone eintraten. Die Lösung der Nordirlandfrage war ein zentraler Punkt bei den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Es ging darum, das Karfreitagsabkommen von Belfast zu wahren, mit dem 1998 ein brüchiger Frieden geschlossen wurde.

Das Land ist nach wie vor geteilter Meinung darüber, ob der Brexit die richtige Entscheidung war.

Um eine harte Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland (das im Binnenmarkt der EU bleibt) zu vermeiden, sieht das Protokoll eine neue Zollgrenze vor, die durch die Irische See, also zwischen Nordirland und Grossbritannien, verläuft. Für Waren, die von Grossbritannien nach Nordirland verbracht werden, fallen damit neue Formalitäten und Kontrollen in nordirischen Häfen und Flughäfen an. Dies führte zu Versorgungslücken in Nordirland und zu Unmut in den Reihen der Unionisten, die für den Verbleib im Vereinigten Königreich eintreten. Die Situation ist komplex und beide Seiten suchen noch nach einer Lösung.

Wird der Brexit unter der Bevölkerung im Vereinigten Königreich noch diskutiert oder haben sich die Menschen mit der neuen Situation weitgehend arrangiert?

Fünf Jahre nach dem Referendum vom 23. Juni 2016 über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU ist die öffentliche Meinung nach wie vor gespalten: Nur wenige derjenigen, die 2016 am Referendum teilgenommen haben, haben ihre Meinung geändert. Das Land ist nach wie vor geteilter Meinung darüber, ob der Brexit die richtige Entscheidung war. Die Scheidung ist jetzt vollzogen, aber damit ist die Frage des Brexit und seiner Folgen noch nicht geklärt, wie die Auswirkungen in Nordirland und in Schottland zeigen, wo die Frage der Unabhängigkeit zurück auf dem Tapet ist.

Norwegen: Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

  • Die Norwegerinnen und Norweger haben sich zweimal (1972 und 1994) gegen einen Beitritt zur Europäischen Union ausgesprochen. Die beiden grössten politischen Parteien des Landes (Konservative und Arbeiterpartei) befürworten einen Beitritt. Allerdings deklarieren sie ihn wohlweislich nicht als Legislaturziel. Eine klare Mehrheit der Bevölkerung ist nach wie vor entschieden gegen einen EU-Beitritt.
  • Norwegen betreibt im Rahmen des EWR eine aktive Integrationspolitik. Diese Politik ist innenpolitisch breit abgestützt. Der EU-Beitritt ist nicht Bestandteil davon. Die Beziehungen mit der EU basieren seit 2014 auf einer Mehrjahresstrategie sowie auf jährlichen Arbeitsprogrammen.
  • Norwegen arbeitet in zahlreichen Bereichen aktiv mit der EU zusammen. Das Land orientiert sich weitgehend an den Positionen der EU und schliesst sich oft ihren Sanktionen an. Dabei versucht Norwegen, die Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesse in Brüssel zum eigenen Vorteil zu beeinflussen, namentlich in sektoriellen Bereichen, die für das Land von besonderer Bedeutung sind. Dort, wo Norwegen die EU nicht unterstützt, sind andere Interessen, beispielsweise kommerzieller Art, ausschlaggebend. So kann es bisweilen zu Spannungen kommen, wenn es um Fischereirechte und Fangquoten, Personenfreizügigkeit oder Sozialleistungen geht. Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) kritisiert regelmässig Norwegens ungleiche Anwendung gewisser Regeln, die schliesslich aus pragmatischen und realistischen Gründen angepasst werden.
  • Norwegen, dessen Wirtschaft stark von der Öl- und Gasförderung abhängt, ist sich bewusst, dass ein ökologischer Wandel in der Zukunft unausweichlich ist. Bei der Stromerzeugung und der nachhaltigen Energie will Norwegen eine Pionierrolle in Europa einnehmen. Es strebt deshalb eine uneingeschränkte Beteiligung am europäischen Grünen Deal der EU-Kommission an.
  • Norwegen befürwortet einen Ausbau des Freihandels und eine Erweiterung des FHA-Netzes über die EFTA. Wie die Schweiz auch, macht sich Norwegen dafür stark, dass den BRICS-Staaten mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Allerdings decken sich die Interessen der beiden Staaten nicht in allen Bereichen.
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