Reisehinweise Kenia
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Letzte Aktualisierung: 06.01.2010 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Nach den Präsidentschaftswahlen vom Dezember 2007 brachen im Westen des Landes und in einigen Städten schwere Unruhen aus. Im April 2008 wurde eine Koalitionsregierung eingesetzt. Die Lage hat sich in weiten Teilen des Landes beruhigt, bleibt aber gespannt. Die Lösung der Probleme, die zu den Unruhen geführt haben, wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Dürre vom Sommer / Herbst 2009 führt in vielen Landesteilen zu Missernten und Lebensmittelknappheit. Vor diesem Hintergrund muss mit einer Zunahme der Kriminalität und von lokalen Konflikten gerechnet werden.
Im ganzen Land besteht das Risiko von Terroranschlägen. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der kenianischen Behörden und der lokalen Reiseleitung.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Mombasa, Nairobi: Die Bevölkerung der Armenviertel hat unter den Unruhen von Ende Dezember 2007 / Anfang 2008 stark gelitten. Die Sicherheitslage bleibt gespannt. Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
Nördliche und nordöstliche sowie westliche Landesteile: Politisch und wirtschaftlich motivierte Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Todesopfer gefordert. Diese finden jedoch hauptsächlich in abgelegenen Gebieten statt. Lassen Sie sich bei Reisen in den Norden, Nordosten und Westen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist.
Grenzgebiet zu Somalia: Die Unruhen in Somalia können sich auf die Sicherheitslage im kenianischen Grenzgebiet auswirken. Es besteht die Gefahr von Überfällen und Entführungen. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Somalia wird grossräumig abgeraten. Lamu, das an der nordöstlichen Küste liegt, sollte nur mit dem Flugzeug erreicht werden.
An der Westgrenze, inklusive Mount Elgon, ist wegen häufiger Stammeskonflikte das Gebiet der Pokot zu meiden.
Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. In Einzelfällen wurden auch organisiert reisende Touristengruppen überfallen. In den Städten sind Diebstahl von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
- Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
- Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
- Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
- Meiden Sie einsame Strände.
- Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt, um das Opfer nachher zu berauben.
- Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
- Bereiten Sie individuelle Reisen sorgsam vor, und informieren Sie sich vorgängig über die aktuelle Sicherheitslage.
Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, die sich gegen Fischerboote und Handelsschiffe richten. Überfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden.
Das Unfallrisiko auf Kenias Strassen (gerade auch mit Überlandbussen) ist hoch: schlechter Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Missachtung der Verkehrsregeln usw. Nächtliche Überlandfahrten sind auch aus diesem Grund zu vermeiden.
Die mangelhafte Wartung des Eisenbahnnetzes hat wiederholt schwere Unfälle zur Folge gehabt. Gewaltakte gegen die Eisenbahninfrastruktur führten seit den Ausschreitungen von Ende Dezember 2007 mehrfach zu Unterbrüchen. Von Bahnreisen wird abgeraten.
Respektieren Sie die Stammestraditionen und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. (Bewohner der Küstenprovinzen bekennen sich mehrheitlich zum Islam). Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
Mit Ausnahme der bekannten Touristendestinationen sowie von Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung beschränkt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Notruf-Nummer: 999
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
