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Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Reisehinweise Jemen

Letzte Aktualisierung: 16.11.2009
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

In Jemen bestehen Sicherheitsrisiken, wie Zusammenstösse zwischen den Stämmen und Spannungen zwischen einzelnen Stämmen und der Zentralregierung. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen den Demonstranten und den Sicherheitskräften kommen.

Entführungen können im ganzen Land vorkommen. Bei den Entführern kann es sich um Stammesangehörige oder terroristische Gruppierungen handeln. Im Juni 2009 wurde eine Gruppe Ausländer in der Provinz Sa'ada verschleppt. Drei Personen wurden tot aufgefunden, die anderen werden noch gesucht.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Seit 2007 kommt es wiederholt zu Anschlägen auf Ausländer und ausländische Einrichtungen. Betroffen sind unter anderem auch von Touristen besuchte Sehenswürdigkeiten. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

In Anbetracht der komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten kann sich die Sicherheitslage zusätzlich verschlechtern.

Vor diesem Hintergrund wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Jemen abgeraten.

Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie die folgenden Informationen und Empfehlungen, und hinterlegen Sie bei der schweizerischen Botschaft in Riad folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Jemen und in der Schweiz.
  • rya.vertretung@eda.admin.ch
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie Zurückhaltung und erhöhte Vorsicht walten, um Ihre und die Sicherheit Ihrer Begleitpersonen nicht zu gefährden.

    Spezifische regionale Risiken

    Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

    Provinzen Sa’dah, Amran, Al-Jawf, Marib, Sabwah, Abyan und Hadramaut: Im Februar 2007 ist in der Provinz Sa’dah erneut die Rebellion von Anhängern einer religiös-politischen Bewegung aufgeflammt. Es kam zu mehreren Gefechten zwischen Rebellen und Armee.
    Es besteht weiterhin die Gefahr von Zusammenstössen zwischen Stämmen und Überfällen. Das Risiko von Entführungen ist in diesen Regionen besonders hoch. Von Reisen in die Provinzen Sa’dah, Amran, Al-Jawf, Marib, Sabwah, Abyan und Hadramaut wird abgeraten.

    Golf von Aden: Somalische Piraten haben ihre Überfälle auf den ganzen Golf von Aden ausgedehnt. Zahlreiche Schiffe sind angegriffen, einige samt Besatzung entführt worden. Gefährdet sind Fischerboote, Handels- und Kreuzfahrtsschiffe und Jachten. Von Touristenreisen im Golf von Aden wird abgeraten.

    Minen: Vor allem im Süden des Landes sind noch zahlreiche, teils unmarkierte, Minenfelder vorhanden. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden.

    Kriminalität

    Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt nehmen zu.

    In den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Diese richtet sich sowohl gegen Fischerboote und Jachten als auch gegen Handelsschiffe (siehe oben).
  • International Maritime Bureau

  • International Maritime Organization
  • Verkehr und Infrastruktur

    Der mangelhafte Zustand vieler Strassen und Fahrzeuge bildet ein beträchtliches Unfallrisiko, das nach Einbruch der Dunkelheit noch zunimmt. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

    Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren sondern einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind lebenswichtig.

    Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall an den nächsten Polizeiposten, um einen Rapport erstellen zu lassen.

    Besondere rechtliche Bestimmungen

    Verboten sind unter anderem Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Es ist ebenfalls untersagt, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, Ministerien usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Die Haftbedingungen sind sehr schlecht.
    Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass die meisten Länder die Einfuhr von Katblättern verbieten.

    Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Toten verwickelt sind, dürfen das Land nicht verlassen, bis der Fall geklärt ist. Bei finanziellen Streitigkeiten hindern die lokalen Behörden in der Regel die Ausländer an der Ausreise, bis die Angelegenheit erledigt ist.

    Kulturelle Besonderheiten
    Jemen ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an.


    Naturbedingte Risiken
    Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.


    Gesundheit
    Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen Krankheiten treten auch Tuberkulose und Leishmaniose vor, eine Krankheit, die durch Sandfliegen übertragen wird, die v.a. nachtaktiv sind (Mückenschutz!).

    Nützliche Adressen
    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.