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Führerausweis
Der schweizerische internationale Fuhrerschein wird gestützt auf das Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 ausgestellt. Japan hat dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet und anerkennt nur internationale Führerscheine, welche auf Grund eines früheren Übereinkommens (Genf, 1949) ausgestellt worden sind.
Anfragen aus der Schweiz:
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt CHF 40.- zzgl. Portospesen CHF 5.- für Anträge aus der Schweiz. Der entsprechende Betrag ist im Voraus auf das Postkonto 30-197-2 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, 3003 Bern, einzuzahlen: Wichtig: Auf dem Einzahlungsschein die Mitteilung "Tokio, FA und Ihren Familiennamen" angeben, damit der Betrag korrekt verbucht werden kann.
Anfragen aus Japan:
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt JPY 3'800 zzgl. Portospesen (JPY 200 für normale, JPY 600 für eingeschriebene Sendungen). Bitte senden den Betrag mittels Bargeldcouvert der Post (Genkin Kakitome).
Rund 1 Woche für die Zustellung an eine Adresse in Japan
Rund 2 Wochen für die Zustellung an eine Adresse in der Schweiz
Die Botschaft übernimmt keine verantwortung für verspätete zustellungen.
