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auswärtige Angelegenheiten

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Führerausweis

Anerkennung
Der in der Schweiz ausgestellte internationale Führerschein ist in Japan nicht anerkannt
Der schweizerische internationale Fuhrerschein wird gestützt auf das Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 ausgestellt. Japan hat dieses Übereinkommen nicht unterzeichnet und anerkennt nur internationale Führerscheine, welche auf Grund eines früheren Übereinkommens (Genf, 1949) ausgestellt worden sind.
Fahren mit einer Übersetzung des nationalen, schweizerischen Führerausweises
Ist der nationale schweizerische Fürrerausweis von einer amtlichen, durch die Botschaft in Tokio erstellten Übersetzung begleitet, so können Sie vorübergehend Fahrzeuge in Japan lenken. Bei längeren Aufenthalten in Japan, spätestens nach einem Jahr, ist ein nationaler japanischer Führerausweis bei dem für Ihren Wohnort zuständigen japanischen Strassenverkehrsamt (Untenmenkyo Shikenjo) zu beantragen.
Wie wird die Übersetzung beantragt?
Senden Sie bitte Ihren nationalen schweizerischen Führerausweis (Original oder gut lesbare Kopie der Vor- und Rückseite) zusammen mit einer Kopie der Einzahlungsquittung (in der Schweiz) oder dem entsprechenden Gebührenbetrag in Yen (in Japan) an die Botschaft (5-9-12 Minami-Azabu, Minato-ku, Tokyo 106-8589, Japan).
Wie hoch sind die Gebühren

Anfragen aus der Schweiz:
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt CHF 40.- zzgl. Portospesen CHF 5.- für Anträge aus der Schweiz. Der entsprechende Betrag ist im Voraus auf das Postkonto 30-197-2 des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, 3003 Bern, einzuzahlen: Wichtig: Auf dem Einzahlungsschein die Mitteilung "Tokio, FA und Ihren Familiennamen" angeben, damit der Betrag korrekt verbucht werden kann.

Anfragen aus Japan:
Die Gebühr für die Übersetzung beträgt JPY 3'800 zzgl. Portospesen (JPY 200 für normale, JPY 600 für eingeschriebene Sendungen). Bitte senden den Betrag mittels Bargeldcouvert der Post (Genkin Kakitome).

Zeitbedarf nach Erhalt des Antrags

Rund 1 Woche für die Zustellung an eine Adresse in Japan
Rund 2 Wochen für die Zustellung an eine Adresse in der Schweiz

Die Botschaft übernimmt keine verantwortung für verspätete zustellungen.

Weitere Informationen
Mehr Auskunft erhalten Sie auch unter der Website der Japan Automobile Federation.