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Reisehinweise Japan

gültig am:  
Publiziert am: 21.09.2012

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.



Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Medizinische Versorgung
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziopolitische Lage ist stabil.

Am 11. März 2011 haben ein Erdbeben und ein Tsunami an der Ostküste schwere Infrastrukturschäden verursacht und Tausende von Todesopfern und Verletzten gefordert. Am schwersten betroffen ist der Nordosten des Landes, wo der Tsunami massive Zerstörung verursacht hat.

Japanische Atomanlagen wurden ebenfalls vom Erdbeben betroffen. Am 16. Dezember 2011 hat die japanische Aufsichtsbehörde NISA erklärt, dass der Status eines "cold shutdown" (kalte Abschaltung) erreicht sei. Damit sind die Reaktoren nach Einschätzung der NISA in einem gesicherten Zustand. Das Risiko, dass erneut grössere Mengen Radioaktivität freigesetzt werden, hat sich weiter verkleinert.

Beachten Sie das Kapitel spezifische regionale Risiken, konsultieren Sie die Internet-Seite der schweizerischen Botschaft in Tokio und befolgen Sie die Anweisungen und Verhaltensregeln der lokalen Behörden.
Schweizerische Botschaft in Tokio
Prime Minister of Japan
Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology: Reading of environmental radioactivity level

Für weiterführende Informationen über die Atomanlagen konsultieren Sie:
Nationale Alarmzentrale – Bundesamt für Bevölkerungsschutz
International Atomic Energy Agency IAEA



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten des Landes: Es wird abgeraten von Aufenthalten jeder Art in den von den japanischen Behörden bezeichneten Evakuations-/Sperrzonen. Diese umfassen: 

  • einen Umkreis von 20 km um das beschädigte Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi
  • die Gemeinden Katsurao, Namie und Iitate
  • Teilgebiete der Gemeinden Kawamata und Ninami-Soma.


Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle, die zugenommen haben.

Verkehr und Infrastruktur

Der Sprache unkundige Ausländer benutzen für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel, da die Strassen ausserhalb der grossen Ballungszentren fast ausschliesslich in japanischer Sprache ausgeschildert sind. In der Schweiz ausgestellte internationale Führerscheine werden in Japan nicht anerkannt. Die schweizerische Botschaft in Tokio kann eine amtliche, gebührenpflichtige Übersetzung des nationalen Führerscheins erstellen.

Nicht alle Schweizer Mobiltelefone funktionieren in Japan. Nähere Auskunft erteilt Ihr Anbieter. Lokale Geräte können am Flughafen gemietet werden.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation, stark reglementierter Kontakt zur Aussenwelt (auch Briefverkehr). Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Kulturelle Besonderheiten
Das tägliche Leben ist von traditionellen Umgangsformen geprägt. Machen Sie sich vor Reiseantritt mit diesen vertraut und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.

Naturbedingte Risiken

Mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Im August und September können auch Taifune auftreten. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Japan Meteorological Agency: warnings and advisories
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Informieren Sie sich in den Hotels über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.). Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Telefonleitungen blockiert sind, bitten Sie die japanischen Behörden des jeweiligen Sammelpunkts, die schweizerische Botschaft in Tokio über Ihre Anwesenheit zu informieren. Das Merkblatt Earthquake Preparedness der Botschaft enthält weitere Angaben zu diesem Thema.
Earthquake Preparedness



Medizinische Versorgung

In Japan sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Weitere Informationen über gesundheitliche Aspekte finden Sie bei:
Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare
World Health Organization WHO



Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz



Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.