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Reisehinweise Mongolei
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gültig am:
Publiziert am: 11.10.2012 |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie unbedingt auch die nebenstehenden Rubriken; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden.
Unternehmen Sie deshalb Touren und Ausflüge ausschliesslich in Begleitung eines erfahrenen lokalen Führers.
Die Kriminalitätsrate ist vor allem in Ulaanbaatar hoch. Vermehrt wird dabei auch Gewalt angewendet, vor allem wenn die Angreifer betrunken sind.
Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich, und beachten Sie, dass auch bei Flügen und Eisenbahnfahrten im Inland der Originalpass vorgewiesen werden muss.
- Nehmen Sie sich vor Taschendieben in Acht, vor allem in der Nähe von Touristenattraktionen und in grösseren Menschenansammlungen.
- Gehen Sie wegen der Gefahr von Raubüberfällen nach Einbruch der Dunkelheit weder alleine noch zu Fuss aus.
- Unternehmen Sie Touren und Ausflüge in Begleitung eines erfahrenen lokalen Führers.
- Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen und einsame Gegenden zu meiden.
- Betrügereien durch zweifelhafte Reiseunternehmer kommen vor. Es ist deshalb von Vorteil, Reisen über ein renommiertes Reiseunternehmen zu buchen. Wenn Sie Ihre Reise bei einem lokalen Veranstalter buchen, empfiehlt es sich, Leistungen, Preis und Zahlungsmodus vor Antritt der Reise vertraglich genau festzuhalten.
Die schlechten Strassenverhältnisse und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Tragen Sie den klimatischen Bedingungen vor allem im Winter Rechnung (Schneestürme, Eis) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie Überlandfahrten antreten.
Fahrten abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Der Präsident hat im Januar 2010 die Todestrafe mittels Moratorium suspendiert.
Kulturgüter aller Art, auch von geringem Wert (z.B. behauene Steine, Fossilien, Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen) dürfen weder ausgeführt, kopiert, noch fotografiert werden. Es ist ebenfalls verboten, davon Abdrücke zu erstellen. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Auch sind kulturelle Schätze oft nicht als solche oder ausschliesslich durch Hinweise in mongolischer Sprache gekennzeichnet. Verstösse werden mit Haftstrafen geahndet. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokale Reiseleitung
Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.
Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.
Die Mongolei liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
Ausserhalb von Ulaanbaatar ist die medizinische Versorgung nur sehr beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Es kommt vor, dass einzelne Gebiete vorübergehend für den Reiseverkehr geschlossen werden (z.B. bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche).
Ausländer dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten will, muss sich innerhalb von 7 Tagen beim Immigrationsbüro an- und vor der Abreise wieder abmelden. Versäumnisse werden mit Bussen geahndet.
Erkundigen Sie sich beim Visumantrag bei der mongolischen Botschaft in Genf-Bellevue über allfällige Reiserestriktionen sowie über die Einreise- und Meldevorschriften.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


