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Internet-Bekanntschaften: Warnung
In der heutigen Zeit erfolgt das Kennenlernen oftmals über Bekanntschaftswebseiten im Internet.
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Personen, die Sie über das Internet kennen gelernt haben, in die Schweiz einladen oder diese Sie mit einem Touristenvisum besuchen möchten und um substanzielle finanzielle Unterstützung bitten.
Nicht alle Internetnutzerinnen und -nutzer sind ehrlich, einige haben in Wirklichkeit kriminelle oder unlautere Absichten. Die Anonymität des Internets macht Täuschungen ziemlich einfach. Betrugsfälle kommen regelmässig vor und sind professionell organisiert. Es wird viel Aufwand betrieben, um Geldforderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Falsche Rechnungen oder Emails von fiktiven Reisebüros und/oder deren Webseiten, gefälschte Briefe und Dokumente von russischen und/oder schweizerischen Behörden und gefälschte, respektive verfälschte Passkopien, Kopien von angeblich schon ausgestellten Schengen Visa und mehr werden zwecks Missbrauchs produziert. So wird beispielsweise geltend gemacht, dass vor der Abreise noch Bussen oder Steuern beglichen werden müssen. Auch wird behauptet, dass bei der Ausreise die Hinterlage eines Gelddepots geleistet werden müsse oder eine Kontrolle des „Reisegeldes“ erfolge und Anderes.
Folgende Tatsachen und Ratschläge sollten deshalb besonders im Zusammenhang mit neuen Bekanntschaften immer beachtet werden:
- Seien Sie äusserst vorsichtig bei Geldforderungen von Personen, die ein Visum beantragen möchten und Sie in dieser Hinsicht um finanzielle Hilfe angehen. Schicken oder überweisen Sie kein Geld.
- Die Kosten für ein Visum für russische Staatsbürger betragen EUR 35.00 (seit Einführung des Visaerleichterungsabkommens Schweiz - Russland am 01.02.2011). Nicht-russische Antragssteller bezahlen EUR 60.00. Diese Gebühr muss nur einmal bezahlt werden!
- Die schweizerische Botschaft/das schweizerische Generalkonsulat verlangt nie ein Gelddepot.
- Ausführliche Informationen zum Visumsprozess und die benötigten Unterlagen und Dokumente finden Sie auf dieser Webseite.
- Für weiterführende Auskünfte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-mail.
Betrug und Betrugsversuche sind Strafdelikte und können in der Schweiz zur Anzeige gebracht werden (Art. 146, Schweizerisches Strafgesetzbuch). Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK). Siehe Link in der Linkbox auf der rechten Seite.
