Reisehinweise Chile
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Letzte Aktualisierung: 02.03.2010 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Aktuelles
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Am 27. Februar 2010 hat ein Erdbeben in den zentralen Landesteilen massive Schäden angerichtet und hunderte von Todesopfern und Verletzten gefordert. Am schwersten betroffen sind die Regionen VI (O'Higgins), VII (Maule), VIII (Biobío) e IX (Araucanía). Die lokalen Behörden raten aus Sicherheitsgründen von Reisen in diese Regionen ab, da es zu Plünderungen und Gewaltanwendung gekommen ist.
Auch in der Hauptstadt sind Schäden zu verzeichnen.
Informieren Sie sich vor Reisen nach Chile bei Ihrem Reisebüro über die Durchführbarkeit der Reise. Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften.
Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch kann es zu politischen Demonstrationen und gelegentlichen Ausschreitungen kommen, besonders in der Hauptstadt Santiago. Meiden Sie deshalb Kundgebungen jeder Art.
Gelegentlich werden in der Hauptstadt Anschläge gegen Verwaltungsgebäude, Banken und ausländische Firmensitze verübt. Als Attentäter werden anarchistische Gruppierungen vermutet. Die Anschläge haben Sachschaden und Verletzungen verursacht.
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Regionen VI (O'Higgins), VII (Maule), VIII (Biobío) e IX (Araucanía): Nach dem schweren Erdbeben vom 27. Februar 2010 ist es zu Plünderungen und Gewaltanwendung gekommen. Von Reisen in diese Regionen wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
In der IX. Region (Araucanía) leistet die indigene Bevölkerung Widerstand gegen die Holzindustrie und Landwirtschaft. Dieser Konflikt führt gelegentlich zu Strassensperren und zu vereinzelten gewalttätigen Übergriffen extremistischer Elemente.
Die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und Argentinien sind noch teilweise vermint - selbst in der Nähe von Touristenorten und in einigen Naturreservaten. Die Minenfelder sind in der Regel markiert. Halten Sie sich in diesen Regionen dennoch an die häufig benutzten Strassen, beachten Sie die Warnschilder und unternehmen Sie Wanderungen nur in Begleitung eines ortskundigen Führers. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der lokalen Polizei und/oder der Bevölkerung.
Entreiss- und andere Diebstähle kommen vor. Zunehmend wird Gewalt angewendet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- In den Stadtzentren von Santiago und Valparaiso sowie nachts ist besondere Vorsicht geboten.
- Verzichten Sie vor allem nachts auf Besuche der ärmeren Wohnviertel.
- Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse.
Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen kann als gut bezeichnet werden. Abseits der Hauptachsen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die grossen Distanzen nicht. Führen Sie vor allem in den Wüstengebieten einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff mit.
Die Beleidigung höherer Staatsbehörden gilt als Verstoss gegen das Gesetz über innere Sicherheit. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren geahndet (die Strafverfahren sind langwierig).
Chile liegt in einem Erdbebengebiet und zählt etwa 80 aktive Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
Unternehmen Sie Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie auch die Warnungen und Instruktionen der Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Santiago. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen Krankheiten kommt das lebensgefährliche Hanta-Virus im Süden des Landes in unhygienischen Verhältnissen vor. Im Altiplano sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.
Notruf Polizei: 133
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.
