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Menschenrechte

Die Förderung der Menschenrechte ist ein aussenpolitisches Ziel der Schweiz. In Zusammenarbeit mit anderen Staaten, der Zivilgesellschaft und Experten setzt sich unser Land für die weltweite Verbesserung der Menschenrechtssituation ein. Dabei stützt es sich auf die humanitäre Tradition und die Überzeugung, dass der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität dient.

Nach wie vor bestehen grosse Schwierigkeiten, die Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Es hängt nicht zuletzt vom guten Willen der einzelnen Staaten ab, ob Menschenrechte geachtet werden oder nicht. Mit neuen juristischen Instrumenten versucht die internationale Gemeinschaft, die Lage zu verbessern:

  • Ausbau des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 
  • Tribunale der Vereinten Nationen (UNO) für Ruanda und Ex-Jugoslawien 
  • Internationaler Strafgerichtshof 
  • UNO-Menschenrechtsrat 
Engagement der Schweiz

 
Die Schweiz konzentriert sich auf Themen, bei denen sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Verpflichtungen einen besonderen Beitrag leisten kann:

  •  Weltweite Verteidigung und Förderung der elementaren Menschenrechte. Die Schweiz engagiert sich insbesondere gegen die Folter und für die Abschaffung der Todesstrafe. Ihr Augenmerk gilt zudem der  wachsenden Bedeutung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte.
  • Schutz besonders verletzlicher Gruppen: Minderheiten, Kinder, Frauen, Betagte, Flüchtlinge, Gefangene sowie Gruppen und Menschen, die sich besonders für die Menschenrechte einsetzen
  • Alle aussenpolitischen Aktivitäten sollen die Menschenrechte systematisch berücksichtigen, die Globalisierung soll für die Förderung der Menschenrechte genutzt werden.

Die Schweiz verfügt über vielfältige Instrumente, um die Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen entgegen zu treten: 

  • Auf bilateraler Ebene wendet sie sich an einen einzelnen Staat. Mit Demarchen (diplomatische Interventionen) und Menschenrechtsdialogen setzt sie sich in verschiedenen Ländern für die Respektierung der Menschenrechte ein.
  • Auf multilateraler Ebene koordiniert sie ihr Engagement mit anderen Staaten, vorab im Rahmen internationaler Organisationen (zum Beispiel im UNO-Menschenrechtsrat, in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa /OSZE oder im Europarat).