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Allgemeines Völkerrecht
Das allgemeine Völkerrecht gilt für die Beziehungen zwischen allen Staaten und Völkerrechtssubjekten (wie internationale Organisationen). Es ist universal verbindlich. Rechtsgrundlage sind meist das Völkergewohnheitsrecht und multilaterale Verträge.
Im Gegensatz zum allgemeinen Völkerrecht verpflichtet das partikuläre Völkerrecht nur bestimmte Staaten oder Völkerrechtssubjekte. Es basiert auf bilateralen Verträgen oder regionalen Abkommen.
Das moderne Völkerrecht umfasst nicht nur die Beziehungen zwischen Staaten, sondern regelt auch
- hoheitsfreie Räume wie die Weltmeere oder den Weltraum
- internationale Organisationen
- Rechte und Pflichten Privater innerhalb der einzelnen Staaten, zum Beispiel in Bezug auf Menschenrechte oder völkerrechtliche Delikte
Für die Schweiz sind folgende völkerrechtliche Themen besonders wichtig:
- Förderung und Entwicklung des Völkerrechts
- Neutralität der Schweiz
- Verhältnis Landesrecht-Völkerrecht
- Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik
- Diplomatischer und konsularischer Schutz
- Anerkennung von Staaten und Regierungen
