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Engagement der Schweiz
Die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts gehört zu den aussenpolitischen Prioritäten der Schweiz. Als Grundlage des Engagements dient der gemeinsame Artikel 1 der vier Genfer Konventionen: «Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, das vorliegende Abkommen unter allen Umständen einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen.»
Einhaltung
Die Schweiz setzt sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts in konkreten Konfliktsituationen ein. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Die Schweiz kann
- ihre guten Dienste anbieten
- Verstösse öffentlich verurteilen
- die Konfliktparteien zur Respektierung des humanitären Völkerrechts aufrufen
- diplomatische Demarchen unternehmen
In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat die Schweiz zudem eine diplomatische Initiative mit dem Ziel lanciert, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch konkrete Massnahmen zu verbessern.
Die Schweiz setzt sich auch für die Bekämpfung der Straflosigkeit ein. Sie unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, die anderen internationalen Strafgerichtshöfe und die Internationale humanitäre Ermittlungskommission, für die sie das Sekretariat führt. Die Tätigkeit dieser Institutionen muss durch Massnahmen für eine nachhaltige Vergangenheitsarbeit unterstützt werden. Zu diesem Zweck gründete das EDA die Taskforce «Dealing with the Past and Prevention of Atrocities».
Stärkung
Die Schweiz engagiert sich aktiv für die Stärkung des humanitären Völkerrechts, indem sie sich für seine Klärung und seine Umsetzung stark macht. Dabei setzt sie sich insbesondere für die Entwicklung von Regeln des humanitären Völkerrechts für Waffen wie Streumunition und Personenminen ein.
Förderung
Um das humanitäre Völkerrecht zu fördern, lanciert oder unterstützt die Schweiz verschiedene Initiativen und Aktivitäten. Beispiele:
- Diplomatische Initiative für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts, in Zusammenarbeit mit dem IKRK
Schweiz/IKRK-Initiative für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR)
- Veröffentlichung von zwei Referenzdokumenten zur Klärung der Rechtsstellung und der Verantwortlichkeiten privater Militär- und Sicherheitsfirmen: das Montreux-Dokument über die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die guten Praktiken für Staaten zur Regelung des Einsatzes von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen im Rahmen von bewaffneten Konflikten sowie der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen.
Montreux-Dokument
- Publikation von zwei sich ergänzenden Handbüchern zum humanitären Zugang: Das juristische Handbuch soll die Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem humanitären Zugang in bewaffneten Konflikten klären. Das praktische Handbuch für Personal im Feld soll zur Verbesserung des operationellen Teils der Hilfe beitragen, indem es einen strukturierten Ansatz und Richtlinien für die Erlangung und Erhaltung des humanitären Zugangs enthält.
Humanitarian Access in Situations of Armed Conflict: Handbook on the Normative Framework (en) (pdf, 655 Kb)
Humanitarian Access in Situations of Armed Conflict: Field Manual (en) (pdf, 1896 Kb)
- Die Schweiz finanziert zudem ein mehrjähriges Projekt des «Program on Humanitarian Policy and Conflict Research» (HPCR), bei dem es darum geht, Methoden zu entwickeln für die Überwachung, die Berichterstattung und die Tatsachenermittlung (Monitoring, Reporting and Fact-Finding, MRF) bei Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in bewaffneten Konflikten. In einer ersten Phase stand die Forschung im Mittelpunkt, während in der jetzigen zweiten Phase eine Gruppe von Fachleuten Richtlinien für MRF-Mandate sowie Empfehlungen zur Umsetzung ausarbeiten wird.
Building Effective Monitoring, Reporting, and Fact-Finding Mechanisms (en)
- Unterstützung der «Académie de droit international humanitaire et de droits humains» in Genf, die den Auftrag hat, eine qualitativ hochstehende Ausbildung anzubieten, juristische Forschung zu betreiben und zu fördern, Weiterbildungskurse und Expertentreffen zu organisieren und rechtliche Expertise in allen Bereichen des Völkerrechts mit Bezug zu bewaffneten Konflikten bereitzustellen.
www.adh-geneve.ch
- Forschung über die Reaktion von bewaffneten Gruppen auf die Normen zum Schutz der Zivilbevölkerung. Damit soll den Akteuren, die in Kontakt zu solchen Gruppen stehen, geholfen werden, einen effizienteren Dialog zu führen. Dieses Projekt schliesst an die Studie zu den Modalitäten des Dialogs mit solchen Gruppen an.
www.adh-geneve.ch
- Organisation von Expertentreffen (zum Beispiel über den Zugang zu humanitärer Hilfe in bewaffneten Konflikten) oder von Seminaren im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats.
- Einberufung von diplomatischen Konferenzen; im Jahr 2005 wurde an einer diplomatischen Konferenz in Genf das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen verabschiedet, das als zusätzliches Emblem den roten Kristall zulässt.
Interdepartementales Komitee für humanitäres Völkerrecht