Die Schweiz anerkennt die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen und lässt sie ab dem 1. Juli 2022 zu. Ab diesem Datum können in der Schweiz keine eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden.
Ehe für alle − Gesetzesreform am 1. Juli 2022
Wenn keine vermögens- bzw. ehevertragliche Abmachung geschlossen wurde und schweizerisches Recht anwendbar ist, unterliegen die Paare von Gesetzes wegen rückwirkend der Errungenschaftsbeteiligung.
Jede Ehegattin bzw. jeder Ehegatte kann, wenn er den Güterstand der Gütertrennung bis zum Inkrafttreten der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 beibehalten möchte, dies der anderen Ehegattin bzw. dem anderen Ehegatten zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 30. Juni 2022 schriftlich bekannt geben. Die Erklärung muss eigenhändig unterzeichnet werden. Ab dem 1. Juli 2022 unterstehen die Eheleute der Errungenschaftsbeteiligung, sofern sie keine andere vermögens- bzw. ehevertragliche Vereinbarung getroffen haben. Wünschen die Eheleute weiterhin die Gütertrennung, ist unverzüglich ein Ehevertrag abzuschliessen. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an eine private Rechtsberatung (Anwältin/Anwalt, Notarin/Notar etc.).
Gleichgeschlechtliche Paare, deren Ehe bereits anerkannt und als eingetragene Partnerschaft in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen wurde, können ab dem 1. Juli 2022 die Aktualisierung dieses Eintrags beantragen.
Die Partnerinnen / die Partner können jederzeit gemeinsam erklären, dass sie ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen. Die Umwandlungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz sowie bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland abgegeben werden.
Im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaften von Paaren unterschiedlichen Geschlechts werden neu auch in der Schweiz als eingetragene Partnerschaft anerkannt. Betroffene Personen können ab dem 1. Juli 2022 die Eintragung der Partnerschaft in das schweizerische Personenstandsregister beantragen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen.