Heirat/Eingetragene Partnerschaft
Sie möchten in der Schweiz oder im Ausland heiraten oder Ihre Partnerschaft eintragen lassen. Ihr Hauptansprechpartner ist das Zivilstandsamt, auf dem Sie Ihre Ehe schliessen oder Ihre Partnerschaft eingehen möchten. Es legt die erforderlichen Dokumente und die Bedingungen fest. Informieren Sie sich frühzeitig über die Formalitäten und die notwendigen Zivilstandsdokumente.
Hat die Heirat oder die Eintragung der Partnerschaft im Ausland stattgefunden, muss sie von der zuständigen Behörde in der Schweiz in das schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. Hat sie in der Schweiz stattgefunden, muss Ihre Zivilstandsänderung im Auslandschweizerregister eingetragen werden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrer Schweizer Vertretung bestimmte Dokumente zukommen lassen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe zwischen zwei Personen desselben Geschlechts wird in der Schweiz bis am 30. Juni 2022 als eingetragene Partnerschaft anerkannt.