Strafregisterauszug

Informationen zur Bestellung eines Schweizer Strafregisterauszugs vom Ausland aus finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz (BJ).

Bundesamt für Justiz: Strafregisterauszug

Wenn eine ausländische Behörde einen Strafregisterauszug in Papierform verlangt, ist in vielen Fällen eine Beglaubigung/Apostille durch die Bundeskanzlei erforderlich. Wenn Sie die Beglaubigung/Apostille bereits bei der Bestellung Ihres Strafregisterauszugs beantragen, wird sie direkt vom Bundesamt für Justiz eingeholt. Anderenfalls müssen Sie sie selbst bei der Bundeskanzlei beantragen.

Bundeskanzlei

Bei Bedarf kann der von der Bundeskanzlei beglaubigte Strafregisterauszug zusätzlich von der ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des Bestimmungslands in der Schweiz oder von der Schweizer Vertretung im Bestimmungsland beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen sind gebührenpflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Behörden.

Für in der Tschechischen Republik wohnhafte Personen

Auf Wunsch können die Auszüge von der Bundeskanzlei (Bundeshaus West, 3003 Bern) beglaubigt (Apostille de La Haye) werden. Sofern dieses von einer Antragstellerin/einem Antragsteller gewünscht wird, müssen zusätzlich zu den CHF 20.- Gebühren von CHF 20.- für die Beglaubigung bezahlt werden (also total CHF 40.-). Auf dem Antragsformular muss ausdrücklich erwähnt werden, dass der Auszug beglaubigt sein muss.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Beglaubigung (Apostille de La Haye) für die Tschechische Republik notwendig ist; ohne die Apostille wird der Strafregisterauszug von den lokalen Behörden nicht akzeptiert.