Eheschliessung in der Schweiz
Folgende Dokumente sind der Vertretung abzugeben:
Japanerin/Japaner
- Gültiger Pass
- Wohnsitzbescheinigung (Juminhyou 住民票)
- Japanischer Familienregisterauszug (Koseki Touhon [Zenbu Jikou Shoumei] 戸籍謄本全部事項証明)
- Ehefähigkeitszeugnis (Youken Gubi Shoumeisho 婚姻要件具備証明書)
Falls geschieden, zusätzlich:
- Scheidungsurteil (Rikon Todoke no Juri Shoumeisho 離婚届受理証明書) oder Familienregisterauszug, aus welchem das rechtskräftige Scheidungsdatum ersichtlich ist.
Falls verwitwet, zusätzlich:
- Todesurkunde des früheren Ehegatten (Shibou Todoke no Juri Shoumeisho 死亡届受理証明書) oder Familienregisterauszug, in welchem der Tod des Ehegatten eingetragen ist.
Schweizerin/Schweizer
- Bei Wohnsitz in Japan: gültiger Pass, wenn nicht: Kopie des gültigen Passes
- Wohnsitzbescheinigung (Juminhyou 住民票).
Fehlt die Wohnsitzbescheinigung, so kann die Vertretung anstelle dieses Dokuments eine gebührenpflichtige Nationalitäts- und Immatrikulationsbestätigung ausstellen (CHF 40.- in JPY)
- Personenstandsausweis. Fehlt dieses Dokument, wird das Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde diese Bestätigung gegen Gebühren erstellen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein und müssen für die Überprüfung vorab gescannt per E-Mail an tokyo.kanzlei@eda.admin.ch eingereicht werden. Im Anschluss wird ein Termin für den Schalterbesuch vereinbart. Danach wird die Vertretung das Gesuch an das Zivilstandsamt der Wohngemeinde in der Schweiz übermitteln. Es dauert rund 3-4 Wochen bis die Dokumente bei der Gemeinde eintreffen.
Japanische Staatsbürger benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Für die Einreise wird jedoch eine Zusicherung für die Aufenthaltsbewilligung benötigt. Ihre Wohngemeinde muss das nötige Verfahren für die Einreise Ihrer/Ihres Verlobten mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in die Wege leiten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Wohngemeinde.
Achtung: Sämtliche japanische Dokumente sind mit Apostille (Den Haag Abkommen vom 5. Oktober 1961) zu versehen. Die Apostille wird kostenlos durch das japanischen Aussenministerium ausgestellt: Certification at the Ministry of Foreign Affairs (in Japan) (Authentication (of official seals) / Apostille) (en)