Schweizerische Botschaft in Neuseeland
Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Die schweizerische Botschaft in Wellington ist auch für die diplomatischen und konsularischen Beziehungen mit der Republik Fidschi, die Cook Inseln, Samoa, das Königreich von Tonga und Tuvalu zuständig; sowie für die konsularischen Beziehungen zu Niue und Amerikanisch-Samoa.
Wichtige Information: Die Botschaft ist am 13.11.2024 geschlossen
Die Botschaft ist am 13.11.2024 wegen interner Schulungen geschlossen.
Wichtige Mitteilung: Ab dem 14.10.2024 ist der Zugang zu den Schaltern der Schweizer Botschaft nur noch nach Voranmeldung möglich
Aufgrund von umfangreichen Umbauarbeiten betreffend Erdbebensicherheit in den Büroräumlichkeiten der Botschaft sind die Schalter der Botschaft zum jetzigen Zeitpunkt nur nach Voranmeldung, von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, für die Öffentlichkeit zugänglich. Termine können telefonisch unter +64 4 472 15 93 oder per E-Mail unter wellington@eda.admin.ch beantragt werden.
Die Botschaft vergibt ausschliesslich Termine für Dienstleistungen mit persönlicher Erscheinungspflicht. Selbstverständlich sind wir für weitere Anliegen wie gewohnt per E-Mail (wellington@eda.admin.ch) und telefonisch (+64 4 472 15 93) für Sie da.
Termin für einen Schweizer Ausweis (Pass und/oder Identitätskarte)
Falls Sie einen neuen Schweizer Identitätsausweis (Pass und/oder ID) benötigen, so machen Sie bitte wie gewohnt Ihren Antrag zuerst online (Pass und Identitätskarte). Sie werden anschliessend zwecks Vereinbarung eines persönlichen Termins in Wellington kontaktiert.
Termin für ein Visa-Gesuch
Bitte reichen Sie den Antrag zuerst online ein und senden Sie der Botschaft die Dokumente per E-Mail wie es auf den Factsheets «Requirements for a Tourist/Visitor/Business visa» beschrieben wird: Online application and Schengen visa requirements.
Terminmöglichkeiten sind limitiert. Es wird daher empfohlen, den Visumantrag frühzeitig einzureichen (Gesuche können bis 6 Monate vor der geplanten Reise eingereicht werden).
Postverkehr
Für den Postverkehr benutzen Sie bitte ausschliesslich die P.O. Adresse der Botschaft:
Embassy of Switzerland
PO Box 25004
Wellington 6140
New Zealand
Stipendien: Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende
Zulassungskriterien, Angaben zum Bewerbungsprozedere, Kontaktadressen und weitere Informationen befinden sich, nach Heimatländern geordnet, auf der Internetseite der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS): Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende
Bei Fragen zur Einreise, Durchreise, Aufenthalt in Neuseeland, wenden Sie sich bitte direkt an die neuseeländischen Behörden: Immigration New Zealand.
Empfehlungen des EDA für Auslandreisen
Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Das EDA empfiehlt Reisenden, die Travel Admin App des EDA herunterzuladen, sich auf der App zu registrieren und ihre Auslandreisen zu erfassen.
Access to New Zealand E-Gates Enabled For Switzerland
As per 5th of June 2023 NZT, eGate use has been approved for individuals travelling to and from New Zealand on Swiss passports. eGate is an automated way to get through passport control, allowing eligible passengers to complete their customs and immigration checks quickly and easily. In New Zealand, there are eGates at Auckland, Wellington, Christchurch and Queenstown airports. You can use eGate if you are 12 years or older.
Further information can be found on the Customs New Zealand website: eGate (customs.govt.nz).
In erster Linie sind die lokalen Behörden für die Sicherheit aller Landeseinwohner, also auch der Schweizer Gemeinschaft vor Ort, zuständig. Sie verfügen im Krisenfall über Informationen aus erster Hand in Bezug auf die aktuelle Lage. Die lokalen Behörden können Empfehlungen zum Schutz der Bevölkerung abgeben und Massnahmen zur Krisenbewältigung einleiten. Im Krisenfall ist deren Anweisungen Folge zu leisten.
Auf den Webseiten nachfolgender neuseeländischen Behörden erhalten Sie gegebenenfalls spezifische Informationen zur Vorbereitung und Informationen bei einer Krise:
National Emergency Managagment Agency
Bitte lesen Sie auch die Informationen für Schweizer Staatsangehörige in Neuseeland: Vorbereitungsmassnahmen und Verhalten in Krisensituationen (PDF, 3 Seiten, 395.2 kB, Deutsch)