Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den serbischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden konsequent geahndet. Bei jeder Art von Drogen und auch bei geringen Mengen muss mit Bussen und/oder Haftstrafen gerechnet werden.
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Haftstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Serbiens.
Die Haftbedingungen sind hinsichtlich Infrastruktur, Hygiene und Verpflegung wesentlich härter als in der Schweiz.