Sie wurden aufgefordert, sich bei einer Schweizer Vertretung eine Bestätigung – zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihres Eintrags im Auslandschweizerregister – ausstellen zu lassen.
Gemäss der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (V-ASG) sind die Schweizer Vertretungen befugt, Bestätigungen über Tatsachen auszustellen, deren Richtigkeit hinreichend festgestellt ist.
Die Schweizer Vertretungen müssen bei jedem Antrag u. a. prüfen, ob eine örtliche Behörde oder Institution für die Ausstellung des Dokuments zuständig ist und ob Schweizer Interessen tangiert werden.
Die betroffene Schweizer Vertretung behält sich vor, ergänzende Informationen einzuholen und das Ersuchen um eine Bestätigung abzulehnen, wenn das Risiko besteht, dass das Dokument die Souveränität eines anderen Staates verletzt, oder wenn Reputationsrisiken für die Schweiz bestehen.