Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.
Des informations détaillées se trouvent sur la page anglaise.
Informazioni più dettagliate possono essere trovate sulla pagina inglese.
Detailed information can be found on the English page.
Informationen für die in der Schweiz angestellte ausländische Arbeitskraft
Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Im Prinzip reicht der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz ein.
Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.
Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben
Informationen für die Arbeitgeber in der Schweiz
Der Arbeitgeber, welcher eine ausländische Arbeitskraft in der Schweiz einstellt, erhält bei den zuständigen kantonalen Behörden Informationen über Arbeitsbewilligungen und Verfahren. Die Kontaktangeben finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).