Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Wichtige Mitteilung

Ab dem 1. Januar 2023 wird diese Botschaft die Einreichung von Visumanträgen für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen, Schengen-Visum C) an einen externen Dienstleister, VFS Global Algerien, weitervergeben. Die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung des Visums bleibt in der alleinigen Zuständigkeit dieser Botschaft.

Sie werden daher gebeten, einen Termin direkt über deren Website zu vereinbaren, deren Link unten angegeben ist. Ausserdem steht Ihnen VFS Global Algerien unter der Telefonnummer +213 21 99 88 32 für Fragen zur Verfügung. 

VFS Global Algerien (fr)

info.chalg@vfsglobal.com

Brauche ich ein Schengen-Visum?

Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit

Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Gebühren für ein Schengen-Visum

Informationen über die Gebühr eines Schengen Visums

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben

Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)

Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.)