Gültig am:
Publiziert am: 10.04.2025

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Argentinien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Im ganzen Land kann es jederzeit zu Demonstrationen, Streiks, Strassensperren und Ausschreitungen kommen. Auch Sachbeschädigungen, Brandstiftungen und Plünderungen sind möglich.
Diese Ereignisse können zu örtlichen Verkehrsbehinderungen und Verspätungen führen. Die Schweizerische Botschaft in Buenos Aires hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroranschläge sind nicht auszuschliessen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist vor allem in den grösseren Städten wie Buenos Aires, Córdoba und Mendoza hoch. In Rosario sind zudem Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen besonders aktiv.

Insbesondere in touristischen Gegenden sind Taschen- und Entreissdiebstähle in den Strassen, vor Banken, an Flughäfen und Bahnhöfen häufig. Trickdiebstähle werden mittels Ablenkungsmanöver vor allem in Restaurants, Hotellobbys und Parks ausgeführt.
Auch bewaffnete Überfälle und Entführungen zwecks Gelderpressung kommen vor, ebenso wie Überfälle auf Taxipassagiere. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Auch Vergewaltigungen kommen vor.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Frauen wird empfohlen, nicht allein zu reisen;
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • In Buenos Aires ist Ihrer persönlichen Sicherheit nachts erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken;
  • Beachten Sie den Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft;
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich;
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit generell unbeleuchtete Plätze, Parks, Strassen etc;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, Kameras usw.) auf sich und führen Sie nur wenig Geld mit;
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. In Argentinien sind vermehrt gefälschte Banknoten im Umlauf;
  • Geben Sie fremden Personen oder kurzen Bekanntschaften keine persönlichen Details bekannt (Hotel, Reiseroute etc.). Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften generell zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab;
  • Halten Sie stets die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Die Überlandstrassen sind mehrheitlich nur zweispurig, und das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Besonders in den Provinzen Buenos Aires, Santa Fe, Córdoba, La Pampa und Entre Ríos bilden die zahlreichen Lastwagen ein zusätzliches Unfallrisiko. Radfahrerinnen und Radfahrern wird zu besonderer Vorsicht geraten. Abseits der Autobahnen sind die Fahrzeuge auch bei Dunkelheit oft ohne Licht unterwegs. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Vereinzelt kann es zu Engpässen bei der Treibstoffversorgung kommen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Bergbesteigungen und Trekkings müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte hygienische Verhältnisse usw.).

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche können entlang der Anden vorkommen.
Instituto nacional de prevención sísmica

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, insbesondere in den Regionen entlang des Rio Paraná. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseleitung, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Dies kann auch den Reiseverkehr beeinträchtigen.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Buenos Aires.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In abgelegenen Regionen wie Patagonien und ausserhalb von grösseren Städten bestehen jedoch zum Teil nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten. In den staatlichen Spitälern sind es meistens die Angehörigen, die Patientinnen und Patienten versorgen. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfassenderen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlung einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911
Notruf Polizei: 101
Notruf Sanität: 107

Notruf Touristenpolizei
Buenos Aires: +54 911 5050 3293 / 9260
Mendoza: +54 35 1413 2135
Córdoba: +54 35 1434 2168

Argentinische Zollbehörde: Aduana-Viajeros

Auf Polizeiposten wird ausschliesslich Spanisch gesprochen. Muss ein Übersetzungsdienst beigezogen werden, kann dies mehrstündige Verzögerungen nach sich ziehen.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Argentinien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.