Informationen für die in der Schweiz angestellte ausländische Arbeitskraft
Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Im Prinzip reicht der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz ein.
Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.