Im Prinzip sind folgende Unterlagen der zuständigen Schweizer Vertretung vorzulegen:
- Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde (Original oder Fotokopie)
 - Antrag auf Erteilung eines Visums für den langfristigen Aufenthalt (Visum D)
 - Gültiger Pass (Original)
 - Passbild
 - Visumgebühr
 
Sollte Ihr Aufenthalt in der Schweiz nicht länger als 90 Tage dauern, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Vertretung in Verbindung.