Um in der Schweiz studieren zu können, brauchen Sie eine Aufnahmebestätigung der von Ihnen gewählten Schule. Mit dieser können Sie je nach Ihrer Staatsangehörigkeit in einem Kanton eine Aufenthaltsbewilligung oder bei der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung ein Visum beantragen.
Studieren in der Schweiz
Aufnahmegesuch
Kontaktieren Sie fristgerecht die von Ihnen gewählte Schule oder Hochschule. Die meisten Hochschulen akzeptieren auch Online-Bewerbungen. Einschicken müssen Sie vor allem das Original oder eine beglaubigte Kopie des Zulassungsausweises (Maturität, Abitur etc.) und ein aktuelles Passbild.
Einreise und Aufenthalt
Als EU/EFTA-Staatsangehörige melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde (Einwohnerdienste, Einwohnerkontrolle) Ihres Wohnortes an und beantragen die Aufenthaltsbewilligung.
Nötig sind dazu folgende Dokumente:
- Persönliches Aufenthaltsgesuch
- Gültiges heimatliches Reisedokument
- Aufnahmebestätigung der Hochschule(Immatrikulationsbestätigung)
- Nachweis, dass die finanziellen Mittel für das Studium gesichert sind (z.B. eine Bestätigung einer in der Schweiz zugelassenen Bank)
- Nachweis einer Wohnadresse Ihres Aufenthaltsortes
- Zwei Passfotos
Übrige ausländische Studierende - nicht der EU/EFTA angehörend - setzen sich mit der für Ihr Wohnsitzland zuständigen Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung und stellen dort einen Visumsantrag. Wird dem Begehren durch die zuständige Migrations- oder Fremdenpolizeibehörde entsprochen, sind die Voraussetzungen für die Einreise und den studienbedingten Aufenthalt erfüllt.
Studierende ausserhalb der EU/EFTA, die nicht visumpflichtig sind, erkundigen sich über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten bei der für ihr Wohnsitzland zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung.