Dank der mobilen biometrischen Station haben wir die Möglichkeit, in verschiedene Regionen Italiens zu reisen und die Möglichkeit zu bieten, biometrische Daten (Fotografie, Unterschrift und Fingerabdrücke) zu erfassen, ohne die Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand aufsuchen zu müssen.
Mobile Biometrische Datenerfassung
Registrierung biometrischer Daten in Udine
Das Generalkonsulat der Schweiz in Mailand freut sich, Ihnen mitzuteilen, dass die nächste Etappe der mobilen Biometriestation vom 15. bis 18. September 2025 in Udine geplant ist.
Registrierung biometrischer Daten in Livorno
Bitte beachten Sie, dass die Plätze für die Erfassung der biometrischen Daten in Livorno vom 19. bis 21. Mai 2025 bereits ausgebucht sind.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Registrierung biometrischer Daten mit der mobilen Passstation
Um diese Möglichkeit zu nutzen, muss ein Antrag über die Internetseite Schweizerpass.ch ausgefüllt werden, wobei im Feld "Bemerkungen" der gewünschte Ort für die Erfassung der biometrischen Daten ("Biometrie in Udine") angegeben werden muss.
Falls Sie keinen Internetzugang haben, kann der Antrag auch telefonisch gestellt werden. Die Einladung richtet sich in erster Linie an Inhaber abgelaufener oder innerhalb der nächsten zwölf Monate ablaufender Ausweisdokumente.
Sollte nach der Ausstellung des aktuellen Ausweises ein Zivilstandsereignis erfolgt sein (Heirat, Scheidung, Geburt), bitten wir Sie, dies umgehend mitzuteilen und die erforderlichen Unterlagen an die zuständige Vertretung zu übermitteln.
Wenn das Schweizer Zivilstandsregister nicht aktualisiert wird, kann sich die Ausstellung neuer Ausweispapiere verzögern.
Bei Wohnsitzwechsel genügt es, die neue Adresse per E-Mail mitzuteilen.
Die alten Ausweise müssen am Termin zwecks Annullierung vorgelegt werden. Wer keinen Schweizer Ausweis besitzt, muss einen gültigen ausländischen Ausweis vorlegen.
Es ist nicht nötig, Passbilder zum Termin mitzubringen.
Minderjährige müssen grundsätzlich von beiden Elternteilen begleitet werden. Kann einer der Elternteile nicht anwesend sein, muss das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung zusammen mit der Kopie eines Ausweises eingereicht werden. Eltern, welche das alleinige Sorgerecht haben, müssen das entsprechende Urteil vorlegen.
Die neuen Ausweise werden innerhalb von 30 Tage nach dem Termin per Einschreiben zugestellt.
Mit der mobilen biometrischen Station wollen wir der Schweizer Gemeinschaft näher kommen und qualitativ hochwertige Dienstleistungen für unsere Mitbürger in Italien anbieten. Für weitere konsularische Dienstleistungen während der Anwesenheit unserer Mitarbeiter informieren Sie bitte im Voraus das Generalkonsulat in Mailand (milano@eda.admin.ch) oder die Botschaft in Rom (roma.consolato@eda.admin.ch).