Als Teil des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten trägt das Kooperationsprogramm Schweiz−Litauen zu den strategischen Reformen Litauens bei und soll die Lebensqualität der Menschen verbessern. Das Programm stärkt bestehende und schafft neue langfristig angelegte Partnerschaften zwischen der Schweiz und Litauen und ermöglicht den Erfahrungs- und Wissensaustausch in für beide Länder prioritären Bereichen. Damit wird die langjährige und erfolgreiche bilaterale Zusammenarbeit, die im Rahmen des ersten Schweizer Beitrags aufgebaut wurde und nachhaltige und sichtbare Ergebnisse hervorgebracht hat, weitergeführt.
Der zweite Schweizer Beitrag zugunsten von Litauen beläuft sich auf 45,2 Millionen Franken. Zusätzlich beteiligt sich auch Litauen mit 15 Prozent an der Finanzierung der einzelnen Programme.
Das Rahmenabkommen haben der Schweizerische Bundesrat und die Regierung Litauens am 22. Mai 2023 unterzeichnet. Es sieht die Umsetzung der folgenden drei Programme vor:
Programm zur Stärkung der Bürgerbeteiligung
Das übergeordnete Ziel dieses Programms besteht darin, die Zivilgesellschaft stärker in die Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen, die Kompetenzen von zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen und das Wohlergehen benachteiligter Gruppen, darunter auch von Personen mit Migrationshintergrund, zu fördern. Die im Rahmen dieses Programms geplanten Aktivitäten sind eine Ergänzung zu den bereits im Nationalen Fortschrittsplan 2021–2030 vorgesehenen Massnahmen. Das Programm verfolgt drei strategische Stossrichtungen:
- Stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozessen.
- Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen durch die Entwicklung eines Standards für die Rechenschaftspflicht für NGOs.
- Bessere Qualität der Freiwilligenarbeit durch die Entwicklung eines Organisationsstandards für ein gutes Freiwilligenmanagement.
Zuständig für die Umsetzung dieses Programms sind das Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit sowie die Central Project Management Agency Litauens.
Der Schweizer Beitrag zu diesem Programm beläuft sich auf 9,8 Millionen Franken.
Programm für die Gesundheit und das Wohlergehen von Müttern und Kindern
urch dieses Programm sollen die Gesundheitsdienste für Schwangere, Neugeborene, Kleinkinder und Kinder mit Entwicklungsstörungen verbessert werden, indem eine nachhaltige Struktur geschaffen wird, die Gesundheits-, Bildungs- und Sozialleistungen umfasst.
Im Rahmen der bisherigen Kooperationen zwischen der Schweiz und Litauen und ihrem Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung des nationalen Gesundheitswesens wurden vor allem im Spitalbereich qualitative und quantitative Verbesserungen für Schwangere, Gebärende und Neugeborene erzielt. Sowohl die Dienstleistungsqualität als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten konnten dadurch deutlich gesteigert werden und die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen ist stark zurückgegangen. Bei den ambulanten Dienstleistungen für Schwangere, Kleinkinder und Kinder änderte sich hingegen nichts. In diesem Bereich besteht nach wie vor Handlungsbedarf.
- Programmkomponente 1 konzentriert sich darauf, die Qualität der ambulanten Gesundheitsdienste für Schwangere, Neugeborene und Kleinkinder sowie den Zugang dazu zu verbessern.
Da heute auch dank der bisherigen Schweizer Beiträge mehr Frühgeborene überleben, stellt die Verbesserung der Dienstleistungen für die Frührehabilitation bei Kindern (Early Child Rehabilitation, ECR) eine logische Weiterführung der bisherigen Zusammenarbeit Schweiz–Litauen im Gesundheitsbereich dar. Die ECR-Dienste stellen unter anderem die Früherkennung sicher und tragen so zur Prävention von Entwicklungsstörungen bei. Ausserdem wird die Frührehabilitation für Kinder, die sehr komplex ist, sowie deren Integration in die Gesellschaft und ins Schulsystem gefördert. Solche Dienste sind in Litauen nicht genügend entwickelt und stehen nur in 36 der 60 Regionalzentren zur Verfügung. Aufgrund des fehlenden oder nur schwer zugänglichen ambulanten Angebots erhalten einige Kinder keine Frührehabilitation oder müssen stationär behandelt werden, obwohl es angesichts ihrer Erkrankung oder Behinderung für sie effizienter (und günstiger) wäre, wenn sie Zugang zu ambulanten ECR-Diensten hätten.
- Programmkomponente 2 legt den Fokus auf die Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens von Kleinkindern und Kindern mit Entwicklungsstörungen durch die Schaffung umfassender Dienste für die kindliche Entwicklung.
Koordiniert wird das Programm durch das Gesundheitsministerium sowie die Central Project Management Agency Litauens.
An diesem Programm beteiligt sich die Schweiz finanziell mit 29,6 Millionen Franken.
Berufsbildungsprogramm
Das Berufsbildungsprogramm ist ein Beitrag zu Litauens Nationalem Fortschrittsplan 2021–2030 und verfolgt das Ziel, das Berufsbildungssystem stärker auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Dazu sollen die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt werden.
Das Programm konzentriert sich vor allem auf die:
- Steuerung und Umsetzung eines Modells zur Bescheinigung von am Arbeitsplatz erworbenen Kompetenzen. Dieses Modell ermöglicht die Anerkennung der Kompetenzen einer Person unabhängig davon, wie diese erlangt wurden.
- Entwicklung und Steuerung eines Qualitätssicherungsmodells für nicht im Rahmen einer offiziellen Ausbildung, sondern in der Praxis erworbene Kompetenzen, was für die Angestellten einen Anreiz zur Verbesserung ihrer Kompetenzen schafft.
- Anpassung des Berufsbildungssystems zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, auf ihre Bedürfnisse einzugehen und sie leichter in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren.
Geleitet wird dieses Programm durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Innovation und der Central Project Management Agency Litauens.
Die Schweiz unterstützt dieses Programm mit 4,4 Millionen Franken.