Gültig am:
Publiziert am: 19.07.2024

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden. Neu wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Nigeria abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird nach wie vor generell abgeraten.


Reisehinweise für Nigeria

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Nigeria wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken. 

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land sehr angespannt und hat sich kontinuierlich verschlechtert.  Es besteht ein hohes Risiko von politischen und kriminellen Entführungen. Das Risiko besteht für einheimische und ausländische Personen aller Altersstufen und Gesellschaftsschichten. In der Regel wird Lösegeld für die Freilassung verlangt.

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Das Risiko von terroristischen Akten besteht im ganzen Land. Es kommt zu Sprengstoff-Anschlägen sowie bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen oder anderen bewaffneten Gruppen. Regelmässig fordern diese Zusammenstösse Todesopfer und Verletzte, vor allem im Norden und Middle Belt. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen unter anderem öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn- und Flugverkehr), Sportveranstaltungen, kulturelle Anlässe, religiöse Stätten, Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants und Schulen.

Beachten Sie auch das Kapitel Spezifische regionale Risiken und die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

In allen Regionen können jederzeit lokale Konflikte politischer, sozialer, religiöser oder wirtschaftlicher Natur aufflammen. Landesweit kommt es immer wieder punktuell zu Protesten, Demonstrationen und Strassenblockaden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Dabei werden auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Auch Fälle von Plünderungen und Brandstiftung sind gemeldet worden.

Versorgungsengpässe und Verkehrsbehinderungen infolge von Streiks kommen vor.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Abuja hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Bei Unruhen oder zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Lassen Sie grosse Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Nigeria reisen müssen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten.
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Kontaktperson, Hotel etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn diese können in gewaltsame Ausschreitungen ausarten.
  • Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.).
  • Unternehmen Sie Reisen im Landesinnern wenn möglich per Flugzeug. Bei Überlandfahrten treffen Sie in Absprache mit Ihrer Vertrauensperson adäquate Sicherheitsvorkehrungen.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten ausserhalb der Stadtgrenzen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südliche bzw. südöstliche Landesteile einschliesslich Delta Region: Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Imo, Anambra, Ebonyi, Rivers, Delta, Bayelsa, Akwa Ibom, Cross River, Edo, Ondo und Benue.
In den Ölförderungsgebieten sind Unruhen und Entführungen häufig. In Port Harcourt, der Hauptstadt des Rivers State, gibt es immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Im Bundesstaat Benue kommt es seit März 2023 vermehrt zu Angriffen auf Dörfer. Diese fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Beispiele von Entführungen und Angriffen:

  • Am 17. Juni 2024 wurde im Bundesstaat Akwa Ibom ein Mitarbeiter einer Öl- und Gasfirma entführt.
  • Am 14. März 2024 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Delta 16 Soldaten getötet.
  • Am 5. März 2024 wurden bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen militanten Gruppierungen im Bundesstaat Benue rund 40 Personen getötet, darunter mindestens sieben Zivilpersonen. Mehrere Personen wurden verletzt und entführt.
  • Am 29. September 2023 wurden im Bundesstaat Ondo 25 Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft entführt.
  • Am 7. Mai 2023 wurden bei einem Angriff auf einen humanitären Konvoi der Vereinigten Staaten von Amerika im Bundesstaat Anambra zwei Pesonen getötet und drei weitere entführt.
  • Am 7. Januar 2023 wurden am Tom Ikimi Bahnhof in Igueben im Bundesstaat Edo 32 Personen entführt.
  • Am 14. Juli 2022 wurden zwei ausländische Personen in Port-Harcourt im Bundesstaat Rivers entführt.
  • Am 6. Dezember 2021 wurden fünf Mitarbeitende einer Ölfirma sowie ein Sicherheitsbeamter im Bayelsa State entführt.

Bundesstaat Ogun (im Südwesten des Landes): Von Reisen in den Bundesstaat Ogun wird abgeraten.
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Am 3. Mai 2024 sind drei Indische Staatsangehörige, die in einem Buskonvoi unterwegs waren entführt worden.  Am 7. August 2021 sind ein Schweizer Staatsangehöriger und sein Fahrer im Ogun State entführt worden; sie waren von einer Polizeieskorte begleitet. Die Hintergründe der Tat sind unklar. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen kriminellen Gruppen kommen ebenfalls vor.

Nördliche Landeshälfte: Von Reisen in die Bundesstaaten Kaduna, Zamfara, Sokoto, Katsina, Kano, Jigawa, Bauchi, Gombe, Adamawa, Borno und Yobe wird abgeraten.
In den nördlichen Bundesstaaten kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bereits Tausende von Todesopfern gefordert haben. Regelmässig kommen bei Sprengstoffanschlägen und bewaffneten Überfällen durch terroristische Gruppierungen Personen ums Leben oder werden verletzt. Die Sicherheitskräfte haben ihre Präsenz, dort wo sie noch die Kontrolle ausüben, massiv verstärkt. Weitere Anschläge sind zu erwarten.

Das Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen ist in der nördlichen Landeshälfte sehr hoch. Beispiele von Entführungen und Angriffen:

  • Am 29. Juni 2024 wurden bei zwei Bombenanschlägen in Gwoza im Bundesstaat Borno mindestens 30 Personen getötet und 100 verletzt.
  • Am 24. Mai 2024 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Niger sieben Personen getötet und rund 120 Personen entführt.
  • Am 10. Mai 2024 wurden im Bundesstaat Zamfara mindestens 105 Personen entführt.
  • Am 22. März 2024 wurden bei einem Angriff auf einen Markt im Bundesstaat Niger mindestens 21 Personen getötet und mehrere Personen entführt.
  • Am 9. März 2024 wurden im Bundesstaat Sokoto mindestens 15 Studierende entführt.
  • Am 7. März wurden im Bundesstaat Kaduna in einer Schule rund 300 Kinder und Lehrpersonen entführt.
  • Am 29. Februar 2024 wurden in einer Moschee im Bundesstaat Zamfara mindestens 30 Personen entführt und mehrere Personen getötet.
  • Am 1. Februar 2024 wurden im Bundesstaat Katsina bis zu 55 Zivilpersonen entführt und 3 Sicherheitskräfte getötet.
  • Zwischen dem 30. und 31. Oktober 2023 wurden bei zwei aufeinanderfolgenden Anschlägen im Bundesstaat Yobe 37 Personen getötet.
  • Im April 2023 wurden drei Mitarbeitende eines Hilfswerks und zwei Sicherheitskräfte im Bundesstaat Borno entführt.
  • Am 11. Juni 2022 wurden 30 Personen, die in einem Bus im Bundesstaat Zamfara unterwegs waren, entführt.
  • Am 28. März 2022 wurden mehrere Personen bei einem Überfall auf einen Zug im Kaduna State entführt und weitere Personen verletzt.

Abuja (Federal Capital Territory): Auch in der Bundeshauptstadt Abuja haben Anschläge in der Vergangenheit wiederholt zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Auf den Strassenstrecken Abuja-Kaduna-Kano kommt es immer wieder zu Überfällen und Entführungen durch Banditen. Zum Beispiel wurden am 7. September 2023 im Verwaltungsgebiet Bwari im Federal Capital Territory 19 Personen durch eine bewaffnete Gruppe entführt. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Abuja reisen müssen.

Plateau State, Nasarawa und Kogi: Von Reisen in die Bundesstaaten Plateau State, Nasarawa und Kogi wird abgeraten.
Anschläge und Zusammenstösse zwischen christlichen und muslimischen Gruppierungen fordern immer wieder viele Todesopfer und Verletzte. Es kommt oft zu lokalen bewaffneten Konflikten zwischen sesshaften Bevölkerungsgruppen und durchziehenden Nomaden sowie zu Angriffen bewaffneter Gruppierungen auf Dörfer. Die Auseinandersetzungen sind Ausdruck ständig schwelender Spannungen. Zum Beispiel wurden im April 2024 bei einem Angriff im Bundesstaat Kogi mindestens 21 Personen getötet und eine unbekannte Anzahl weiterer Personen verletzt. Zwischen dem 23. und 25. Dezember 2023 wurden bei Angriffen auf zahlreiche Dörfer im Bundesstaat Plateau mindestens 113 Personen getötet und mehr als 300 verletzt.  Im Mai 2023 wurden bei einem Angriff im Bundesstaat Nasarawa rund 30 Menschen getötet.
Im Bundesstaat Kogi besteht ausserdem ein erhöhtes Entführungsrisiko. Zum Beispiel wurde am 7. März 2024 ein Chinesischer Ingenieur entführt. Sein Nigerianischer Sicherheitsbeauftragter wurde getötet.

Auch bei Reisen in Bundesstaaten, die oben nicht spezifisch erwähnt sind, ist grösste Vorsicht geboten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Es besteht das Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen. Brutale bewaffnete Raubüberfälle (auf der Strasse und zu Hause), Vergewaltigungen, Betrug, Auto- und andere Diebstähle sind weit verbreitet. Auch in Hotels und Restaurants ereignen sich Diebstähle. Besonders in entlegenen Gebieten kommt es vor, dass Kriminelle sich als Sicherheitskräfte ausgeben und teilweise sogar Uniformen tragen. Diese Umstände zwingen Reisende zu grösster Vorsicht. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson am Flughafen abholen und ins Hotel sowie auf Reisen begleiten. Dies gilt vor allem - aber nicht nur - für Lagos, da sich im Umfeld des Flughafens viele dubiose Dienstleister aufhalten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte - wenn überhaupt - mit Vorsicht ein; Missbrauch ist vor allem bei kleineren Geschäften verbreitet.
  • Vermeiden Sie mobile Banking Apps auf Ihren elektronischen Geräten, da es aufgrund dieser Daten zu Erpressungen kommen kann. Es kommt vor, dass Kriminelle nach dem Diebstahl eines mobilen Geräts die Opfer auffordern, ihnen die auf diesen Apps angezeigten Beträge sofort zu überweisen.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Busse, Taxis).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder entführen, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den nigerianischen Gewässern und Häfen ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Die Missachtung und Unkenntnis der Verkehrsregeln und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien resp. Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Statt selbst ein Auto zu lenken, mieten Sie vorzugsweise einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur (vgl. auch Vorsichtsmassnahmen weiter oben).

Die Sicherheit und Wartung der meisten nigerianischen Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Es kam zu mehreren Flugunfällen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen; auch die Elektrizitäts- und Wasserversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. In einigen nördlichen Bundesstaaten gilt die Scharia. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen.

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es sind schon Personen verhaftet worden, obwohl sie die Erlaubnis zum Fotografieren erhalten hatten. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden mit Haftstrafen geahndet; in einzelnen Bundestaaten kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Gefängnisstrafen drohen ebenfalls Personen, die ihre Homosexualität öffentlich zeigen und sich für Organisationen zur Unterstützung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einsetzen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft und können zu lebenslanger Haft führen.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall (mit und ohne Todesfolge), etc.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, äusserst dürftige sanitäre Einrichtungen, mangelnde ärztliche Betreuung).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Nigerias setzt sich aus ungefähr 400 ethnischen Gruppen zusammen. Während im Süden und Südosten die mehrheitlich christlichen Yoruba- und Ibo-Völker dominieren, überwiegen im Norden die muslimischen Hausa-Fulani. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Personen oder Personengruppen können aggressiv reagieren, wenn sie unerwartet und ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Im nördlichen Teil des Landes kommt es regelmässig zu Dürreperioden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Pass mit dem gültigen Visum jederzeit auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können. Kommen Sie bei Polizeikontrollen der Aufforderung anzuhalten unbedingt nach (rascher Waffeneinsatz).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Nigerianische Zollvorschriften: Nigerian Customs Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Nigeria
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.